Duo Schreib+Spiel: Offener Brief an Lego

Uns erreichte heute ein offener Brief von Duo Schreib+Spiel an Lego, den wir hier gerne im Wortlaut veröffentlichen:

“ Sehr geehrte Frau Pascha-Gladyshev,

ich schreibe Sie heute an, um Ihnen aus Sicht des Handels eine Rückmeldung zu geben welche Auswirkungen Ihre Entscheidung, die Mehrwertsteuer der Lego-UVP anzugleichen, für zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte hat.

Ich glaube, ich war nicht der Einzige, der überrascht war, als die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets ab dem 1. Juli 2020 bis voraussichtlich 31. Dezember 2020 den Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% abgesenkt hat. Nicht zuletzt, da mir klar war, welcher zusätzlicher Aufwand damit im Handel entstehen wird. Umso erleichterter war ich, als ich die folgende PR-Meldung gelesen habe.

In der Presseerklärung des BMWi heißt es:

„… Maßstab hierfür ist die Preisangabenverordnung (PAngV), für die das BMWi innerhalb der Bundesregierung federführend ist. Danach können die Händler und Anbieter von Dienstleistungen für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des § 9 Absatz 2 PAngV Gebrauch machen und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung zum Beispiel sämtlicher Regale in der Nacht zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen.“

Die ganze Mitteilung finden Sie unter:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200612-unbuerokratische-umsetzung-der-mehrwertsteuersenkung-bei-preisangaben-durch-pauschale-rabatte-moeglich.html

Gerade der stationäre Handel leidet unter den zahlreichen Beschränkungen, die durch die Coronapandemie ins Leben gerufen wurden, wie etwa die angeordneten Betriebsschließungen im Frühjahr oder die gegenwärtigen Zugangsbeschränkungen und Maskenpflichten. Lego als Marktführer entscheidet nun, die UVP der Lego-Produkte anzupassen und oktroyiert dem Handel seine Lösung auf. Lego setzt damit Zeichen in der Branche, denen weitere Hersteller folgen werden. Letztendlich nimmt Lego dem Handel die Option seine individuelle Lösung umzusetzen und verursacht weiteren Aufwand. Natürlich werden alle Händler Ihre Waren mit 16% Mehrwertsteuer verkaufen. Einige werden die Differenzen an der Kasse auszahlen, gutschreiben oder mit Waren vergüten – Hier stehen bei duo schreib & spiel entsprechende Konzepte bereit.

Welchen Sinn macht es, wenn z.B. der Lego Technik Artikel, Mini Claas Xerion, #42102 mit einem Schwellenpreis 9,99 € inkl. 19 % MwSt. ab 01.07.2020 laut abgesenkter Preisliste vom 22.06.2020 dann zu 9,74 € verkauft wird? Der Händler könnte z.B. auf einer Kundenkarte die Summen sammeln und ab z.B. 5,00 € die angesparte MwSt. beim Folgekauf verrechnen. Es käme zu Kundenprogrammen, von denen der Handel und die Hersteller profitieren! Dies funktioniert nun nicht mehr, da der Händler die Legoartikel rausrechnen muss, da hier bereits die Preise angeglichen wurden. – Es entsteht also unnötiger Mehraufwand, der alles verkompliziert und wie man der zitierten Pressemeldung entnehmen kann, nicht gewollt ist. Im „schlimmsten“ Fall entscheiden sich Händler, Artikel, die nicht im Fokus des Verbrauchers stehen und einen Preis von 9,99 inkl. 19 % MwSt. für 9,99 inkl. 16% MwSt. zu verkaufen, um so mehr Marge einzunehmen. Von dieser Entscheidung profitiert auch der Verbraucher, da der lokale Handel so seine entstandenen Verluste des 1. HJ ansatzweise reduzieren kann.

Ein praktikabler Ansatz zur Förderung des Handels in der Krise durch Lego ist z.B., wenn dem Handel kleinpreisige Artikel zur Verfügung gestellt werden, mit denen die MwSt. beim Verbraucher durch kostenlose Zugaben ausgeglichen werden kann. Das bedeutet, dass z.B. der Konsument im Geschäft den City-Polizei-Artikel, #60242 „Festnahme auf der Autobahn“ für 19,99 kauft,  anstatt zum Preis 19,49 € laut der abgesenkten Lego-Preisliste vom 22.06.2020. Die Konsumenten erhalten als „Mehrwertsteuerausgleich“ vom Fachhändler, anstelle der 50 Cent, z.B. eine kostenlose Legofigur!  

Händler mit Onlineangeboten müssen ebenfalls alle neuen UVP übernehmen, da sie, falls sie mit Streichpreisen arbeiten möchten, sonst sofort abmahnfähig sind! Erneuter, unnötiger zusätzlicher Aufwand für den Handel!

Die Praxis hat gezeigt, dass ein Händler quasi die UVP des Herstellers übernehmen muss, da der Verbraucher die Preispolitik des Geschäfts bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigt.  Zwar darf ein Hersteller UVP für seine Produkte in Umlauf bringen, muss er aber nicht. – es wäre auch nichts passiert, wenn Lego für die 6 Monate darauf verzichtet hätte. Manchmal ist weniger eben mehr!

In der Vergangenheit war die Kommunikation zwischen Marktführer und Handelsverbänden sehr effektiv. Es würde mich sehr freuen, wenn wir künftig diesen Zustand wieder erreichen – wir stehen wie immer gerne für Gespräche zur Verfügung.

Ich freue mich von Ihnen zu hören und verbleibe bis dahin

mit freundlichen Grüßen.

Thorsten Paedelt „

_______________________

duo schreib & spiel
Verwaltungsges. mbH & Co. Vertriebs KG
Wilhelm-Kabus-Straße 75
10829 Berlin, Germany