Monatliche Archive: Dezember 2021

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EK kooperiert mit InterES

Nürnberger PBS (Papier/Büro/Schreibwaren)-Gruppe kommt auf die Mittelstandsplattform des EK Mehrbranchenverbundes

Die EK/servicegroup (Bielefeld) und die InterES Handels- und Dienstleistungs GmbH & Co. KG, Einkaufs- und Marketingverband im Bereich PBS (Papier/Büro/Schreibwaren) mit Sitz in Nürnberg, arbeiten zukünftig eng zusammen. Nach einstimmigem Beschluss der außerordentlichen InterES-Gesellschafterversammlung am 01.12.2021 übernehmen die Ostwestfalen 75,1 Prozent der Anteile an der Nürnberger Gruppe, die 2020 einen Zentralumsatz von rund 98 Mio. Euro erzielt hat.

„Dieses eindeutige Votum ist die ideale Grundlage für unser gemeinsames Anliegen: auf allen Ebenen profitable Wertschöpfungspotenziale für den gesamten PBS-Handel zu heben. Wir werden das Leistungsportfolio der InterES sowohl für Groß- und Filialhandel als auch für den Streckenhandel weiter ausbauen und damit für alle Akteure inklusive der Industriepartner noch attraktiver machen“, so der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink.

Auch InterES-Geschäftsführer Wolfgang Möbus ist vom Nutzen der neuen Kooperation überzeugt. „Als internationaler Mehrbranchenverbund mit ausgewiesener Expertise auch im PBS-Bereich verfügt die EK über große Kompetenz in zentraler Lagerhaltung und Logistik sowie bei marktnahen Dienstleistungen. Davon werden unsere Gesellschafter und deren Kunden in hohem Maße profitieren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit auf der EK Mittelstandsplattform, die gerade in Krisenzeiten ein sturmfester Hafen ist.“ 

Wolfgang Möbus wird zukünftig vom EK Bereichsleiter Special Accounts, Michael Cordes, in der Geschäftsführung unterstützt: Cordes tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in die Geschäftsführung der InterES ein und wird zusammen mit Möbus die anstehenden Jahresgespräche für 2022 sehr zeitnah angehen.

Neuer Beirat zum 1. Januar 2022

Mit EK und InterES kommen zwei Verbundgruppen zusammen, für die das Thema Mitbestimmung der Mitglieder den größten Stellenwert hat. Im neuen Beirat, der sich im kommenden Jahr unter Vorsitz von Franz-Josef Hasebrink konstituieren wird, sollen je zwei Vertreter von EK und InterES die Neuausrichtung der gemeinsamen Gesellschaft unterstützen. Für die teils langjährigen Mitarbeitenden der InterES ändert sich nichts. Sie bleiben bei der Gestaltung des operativen Geschäfts weiterhin gesetzt und werden nach der mittelfristig geplanten Verlegung der Unternehmenszentrale nach Bielefeld im Homeoffice tätig sein.

HDE: Rechtsgutachten zu 2G-Regelungen im Einzelhandel

Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei NOERR kommt zu dem Ergebnis, dass 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind. Der HDE appelliert deshalb an die Politik, die entsprechenden Regelungen wieder zurückzunehmen oder gar nicht erst einzuführen.

„2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Rechtsgutachten, das insbesondere auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12. Abs. 1 GG) und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts (Art. 3 Abs. 1 GG) vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen ist. Das Gutachten betont, dass 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.

„2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher“, so Genth weiter. Der Handel habe seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, obwohl er zu keinem Zeitpunkt als Inzidenztreiber bezeichnet werden konnte. Genth: „Die Politik muss den Tatsachen Rechnung tragen und darf jetzt nicht auf Autopilot schalten. Mit 2G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“ Viele Handelsunternehmen wären in der Folge in ihrer Existenz bedroht.

Sollten sich die politisch Verantwortlichen allen Argumenten verschließen und trotzdem auf 2G im Einzelhandel setzen, pocht der HDE auf deutlich bessere Coronahilfen für die Branche. „Wenn 2G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen, die den betroffenen Einzelhandelsunternehmen klare Rechtsansprüche vermitteln. Das muss dann deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse“, so Genth. Die heute vorgesehenen, anteiligen Fixkostenhilfen ersetzten allenfalls einen Bruchteil von ca. einem Viertel der tatsächlichen durch die Maßnahmen entstandenen Verluste der Einzelhändler. Ebenso wichtig wäre es, eine solche Regelung in Abhängigkeit von lokalen Inzidenzen und erst ab der Überschreitung eines Schwellenwertes und nicht einfach flächendeckend zu verordnen. Entsprechende Kontrollen sollten dann auch analog zur Situation im ÖPNV und Fernverkehr stichprobenartig erfolgen. Weiterhin sieht der HDE gerade mit Blick auf die aktuell diskutierten erheblich einschränkenden Maßnahmen für die Gesellschaft und Wirtschaft eine allgemeine Impfpflicht als notwendig an, um die fortlaufende Pandemie wirksam durchbrechen zu können.

Das Gutachten finden Sie unter www.einzelhandel.de/Gutachten2G