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Zweiter offener Brief der EK an Bundesminister Peter Altmaier

Gerne veröffentlichen wir den zweiten offenen Brief des EK-Vorstandsvorsitzenden Franz-Josef Hasebrink an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Wortlaut:

Zweiter offener Brief der EK an Bundesminister Peter Altmaier, 16.07.2021

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier, 

die Corona-Krise hinterlässt ihre Spuren in allen Bereichen der Gesellschaft. Wie viele andere Branchen leidet auch der Einzelhandel unter den Folgen und kämpft um das wirtschaftliche Überleben. Dabei haben die inhabergeführten mittelständischen Unternehmen ihre Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten einmal mehr unter Beweis gestellt. Als Verbundgruppe mit gut 2.000 Anschlusshäusern allein in Deutschland wissen wir, mit welcher Kraft und Leidenschaft sich die Händler gegen die Auswirkungen der Pandemie stemmen.

Als festes Fundament hat sich hier das oft über Generationen hinweg nachhaltige Wirken der Händlerfamilien erwiesen. Die tiefe Verwurzelung im Gemeinwesen und das im besten Sinne des Wortes konservative Wirtschaften haben die Unternehmen in die Lage versetzt, überschaubare Durststrecken zu überstehen.

Doch dieses Fundament bröckelt und verliert spürbar an Tragfähigkeit. Die finanzielle Substanz vieler Händler ist in den letzten 15 Monaten dramatisch abgeschmolzen.

Kapitalreserven wurden aufgebraucht, um Umsatz- und Ertragsrückgänge bzw. vollständige Einbrüche abzufedern. Dazu kommen die langfristigen Folgen ausgefallener Investitionen, zum Beispiel in die wichtige Digitalisierung, aufgrund ausbleibender Gewinne. Die entsprechende Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit liegt auf der Hand. 

Es ist gut, dass der Staat, in dem wir leben und arbeiten, Unternehmer, die soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter tragen, in der aktuellen Situation nicht allein lässt. Und es ist nachvollziehbar, dass es bei den Corona-bedingten Einschränkungen von politischen Handlungsspielräumen und der Vergabe von Förderungsmitteln zu Unwuchten gekommen ist.

Nicht hinnehmbar ist allerdings, dass das Sonderopfer, das der Handel durch die drastischen Einschränkungen der Berufsausübung gerade in den Lockdown-Phasen erbracht hat, nur sehr unzureichend anerkannt wird. Bei unserer Forderung nach staatlicher Unterstützung geht es nicht um Subventionierung oder Hilfszahlungen an eine Branche, sondern schlicht um den Ausgleich unverschuldeter Verluste.

Darüber hinaus wollen wir sichergestellt wissen, dass grundlegende systemische Defizite beseitigt werden: Über die kurzfristige Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel hinaus ist der Einzelhandel auf verlässliche langfristige Perspektiven angewiesen. Ein Gesetz wie die „Bundes-Notbremse“ hängt hier wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Händler, denn auch pandemische Lagen können sich wiederholen. Die eingereichte Klage vor dem BVerfG zielt dabei u. a. auf das Recht der freien Berufsausübung, die nicht durch die Höhe von Inzidenzwerten eingeschränkt bzw. unterbunden werden darf. Schließlich ist der Handel nachweislich kein Treiber der Pandemie. 

Was mittelständische Unternehmer definitiv voranbringen, ist die Entwicklung einer Innenstadt-Kultur, die sich durch den Dreiklang aus Handel, Gastronomie und Erlebnisvielfalt auszeichnet. Ein Zusammenspiel, das attraktive Lebensräume prägt und gleichzeitig für die Vielfalt einer Handelslandschaft steht, die wir nicht allein dem Online-Business überlassen sollten. Bei der Neuausrichtung der Geschäftsmodelle als Antwort auf die beschleunigte Digitalisierung ist politische Unterstützung notwendig, denn der Erhalt lebenswerter Innenstädte ist unserer Überzeugung nach von gesamtgesellschaftlichem Interesse.

Corona hat das Verbraucherverhalten verändert. Dieser Herausforderung wird sich der stationäre Fachhandel auch nach der Pandemie stellen und sich weiterhin ganz auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden konzentrieren – wenn es die wirtschaftlichen und gesetzlichen Grundlagen denn zulassen. So sind regulierende Eingriffe wie beispielsweise eine Home Office-Pflicht grundsätzlich kontraproduktiv, da Arbeitgeber von sich aus ein hohes Interesse daran haben, den Mitarbeitenden attraktive und sichere Arbeitsplätze anzubieten.

Der inhabergeführte Handel wird die veränderten Rahmenbedingungen als Grundlage nehmen, sich selbst weiterzuentwickeln und die Zukunft des Handels mitzugestalten. Aktive Unternehmer, die seit Generationen den deutschen Mittelstand stark machen, werden die Herausforderungen annehmen und die Chancen nutzen, wenn auch die Reserven mancher Unternehmen aufgebraucht und Investitionen deshalb nicht möglich sind. Die Geschäfte sind wieder geöffnet. Aber genau wie Sie gehen auch wir davon aus, dass Unternehmen nach dem Wiedererwachen der Kauflust acht bis zehn Monate brauchen, um die Vor-Corona-Umsatzzahlen zu erreichen. Zeit, die viele Händler nicht mehr haben, wenn die erlittenen Verluste nicht ausgeglichen werden.  

Die Politik ist gefragt, die richtigen Lehren aus der Pandemie zu ziehen. Notwendige strukturelle Reformen müssen jetzt angegangen werden. Konzepte zur Belebung der Innenstädte müssen her, in Stadtentwicklung muss mehr investiert werden. Der mittelständische Handel muss bei der so wichtigen Digitalisierung mit staatlichen Mitteln unterstützt werden. Gleichzeitig muss die Politik die übergroße Marktmacht der global agierenden Plattformen beschränken, wir brauchen neue Regeln für den digitalen Handel. Wie es auf Grundlage des „Digital Markets Act“ auf EU-Ebene bereits diskutiert wird, muss in Deutschland die digitale Plattformwirtschaft neugestaltet werden, so dass die Belange aller Marktteilnehmer, auch die des inhabergeführten Fachhandels, berücksichtigt werden. Sonst werden zukünftige Generationen dem mittelständischen Handel den Rücken kehren, die gesellschaftlichen Folgen in unseren Städten und auf dem Arbeitsmarkt wären kaum beherrschbar.

Sehr geehrter Herr Altmaier, geben Sie dem Fachhandel die Unterstützung, auf die er Anspruch hat und die Freiheiten, die er verdient. Für einen starken Mittelstand in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen  
Franz-Josef Hasebrink

Zweiter offener Brief der EK an Bundesminister Peter Altmaier

„Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier, 

die Corona-Krise hinterlässt ihre Spuren in allen Bereichen der Gesellschaft. Wie viele andere Branchen leidet auch der Einzelhandel unter den Folgen und kämpft um das wirtschaftliche Überleben. Dabei haben die inhabergeführten mittelständischen Unternehmen ihre Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten einmal mehr unter Beweis gestellt. Als Verbundgruppe mit gut 2.000 Anschlusshäusern allein in Deutschland wissen wir, mit welcher Kraft und Leidenschaft sich die Händler gegen die Auswirkungen der Pandemie stemmen.

Als festes Fundament hat sich hier das oft über Generationen hinweg nachhaltige Wirken der Händlerfamilien erwiesen. Die tiefe Verwurzelung im Gemeinwesen und das im besten Sinne des Wortes konservative Wirtschaften haben die Unternehmen in die Lage versetzt, überschaubare Durststrecken zu überstehen.

Doch dieses Fundament bröckelt und verliert spürbar an Tragfähigkeit. Die finanzielle Substanz vieler Händler ist in den letzten 15 Monaten dramatisch abgeschmolzen.

Kapitalreserven wurden aufgebraucht, um Umsatz- und Ertragsrückgänge bzw. vollständige Einbrüche abzufedern. Dazu kommen die langfristigen Folgen ausgefallener Investitionen, zum Beispiel in die wichtige Digitalisierung, aufgrund ausbleibender Gewinne. Die entsprechende Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit liegt auf der Hand. 

Es ist gut, dass der Staat, in dem wir leben und arbeiten, Unternehmer, die soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter tragen, in der aktuellen Situation nicht allein lässt. Und es ist nachvollziehbar, dass es bei den Corona-bedingten Einschränkungen von politischen Handlungsspielräumen und der Vergabe von Förderungsmitteln zu Unwuchten gekommen ist.

Nicht hinnehmbar ist allerdings, dass das Sonderopfer, das der Handel durch die drastischen Einschränkungen der Berufsausübung gerade in den Lockdown-Phasen erbracht hat, nur sehr unzureichend anerkannt wird. Bei unserer Forderung nach staatlicher Unterstützung geht es nicht um Subventionierung oder Hilfszahlungen an eine Branche, sondern schlicht um den Ausgleich unverschuldeter Verluste.

Darüber hinaus wollen wir sichergestellt wissen, dass grundlegende systemische Defizite beseitigt werden: Über die kurzfristige Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel hinaus ist der Einzelhandel auf verlässliche langfristige Perspektiven angewiesen. Ein Gesetz wie die „Bundes-Notbremse“ hängt hier wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Händler, denn auch pandemische Lagen können sich wiederholen. Die eingereichte Klage vor dem BVerfG zielt dabei u. a. auf das Recht der freien Berufsausübung, die nicht durch die Höhe von Inzidenzwerten eingeschränkt bzw. unterbunden werden darf. Schließlich ist der Handel nachweislich kein Treiber der Pandemie. 

Was mittelständische Unternehmer definitiv voranbringen, ist die Entwicklung einer Innenstadt-Kultur, die sich durch den Dreiklang aus Handel, Gastronomie und Erlebnisvielfalt auszeichnet. Ein Zusammenspiel, dasattraktive Lebensräume prägt und gleichzeitig für die Vielfalt einer Handelslandschaft steht, die wir nicht allein dem Online-Business überlassen sollten. Bei der Neuausrichtung der Geschäftsmodelle als Antwort auf die beschleunigte Digitalisierung ist politische Unterstützung notwendig, denn der Erhalt lebenswerter Innenstädteist unserer Überzeugung nach von gesamtgesellschaftlichem Interesse.

Corona hat das Verbraucherverhalten verändert. Dieser Herausforderung wird sich der stationäre Fachhandel auch nach der Pandemie stellen und sich weiterhin ganz auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden konzentrieren – wenn es die wirtschaftlichen und gesetzlichen Grundlagen denn zulassen. So sind regulierende Eingriffe wie beispielsweise eine Home Office-Pflicht grundsätzlich kontraproduktiv, da Arbeitgeber von sich aus ein hohes Interesse daran haben, den Mitarbeitenden attraktive und sichere Arbeitsplätze anzubieten.

Der inhabergeführte Handel wird die veränderten Rahmenbedingungen als Grundlage nehmen, sich selbst weiterzuentwickeln und die Zukunft des Handels mitzugestalten. Aktive Unternehmer, die seit Generationen den deutschen Mittelstand stark machen, werden die Herausforderungen annehmen und die Chancen nutzen, wenn auch die Reserven mancher Unternehmen aufgebraucht und Investitionen deshalb nicht möglich sind. Die Geschäfte sind wieder geöffnet. Aber genau wie Sie gehen auch wir davon aus, dass Unternehmen nach dem Wiedererwachen der Kauflust acht bis zehn Monate brauchen, um die Vor-Corona-Umsatzzahlen zu erreichen. Zeit, die viele Händler nicht mehr haben, wenn die erlittenen Verluste nicht ausgeglichen werden.  

Die Politik ist gefragt, die richtigen Lehren aus der Pandemie zu ziehen. Notwendige strukturelle Reformen müssen jetzt angegangen werden. Konzepte zur Belebung der Innenstädte müssen her, in Stadtentwicklung muss mehr investiert werden. Der mittelständische Handel muss bei der so wichtigen Digitalisierung mit staatlichen Mitteln unterstützt werden. Gleichzeitig muss die Politik die übergroße Marktmacht der global agierenden Plattformen beschränken, wir brauchen neue Regeln für den digitalen Handel. Wie es auf Grundlage des „Digital Markets Act“ auf EU-Ebene bereits diskutiert wird, muss in Deutschland die digitale Plattformwirtschaft neugestaltet werden, so dass die Belange aller Marktteilnehmer, auch die des inhabergeführten Fachhandels, berücksichtigt werden. Sonst werden zukünftige Generationen dem mittelständischen Handel den Rücken kehren, die gesellschaftlichen Folgen in unseren Städten und auf dem Arbeitsmarkt wären kaum beherrschbar.

Sehr geehrter Herr Altmaier, geben Sie dem Fachhandel die Unterstützung, auf die er Anspruch hat und die Freiheiten, die er verdient. Für einen starken Mittelstand in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen  

Franz-Josef Hasebrink“

Offener Brief des EK-Vorstands

Leben mit Corona: Der Fachhandel „kann Krise“! 

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,  

die Politik hat entschieden, den Lockdown zu verlängern und damit auch den nicht systemrelevanten Einzelhandel geschlossen zu halten. Über den Begriff der Systemrelevanz lässt sich in diesem Zusammenhang sicher trefflich streiten. Im Umgang mit der Pandemie kommt es allerdings weniger auf Definitionen an als auf die unumgängliche Reduzierung direkter Kontakte. Wir sind uns einig, dass die Sicherheit und Gesundheit der Bürger an erster Stelle stehen. Im Rahmen dieser Einschränkungen allerdings muss ein verantwortungsbewusster Umgang möglich bleiben. Der inhabergeführte Einzelhandel ist sich dieser Verantwortung im hohen Maße bewusst. 

Der Lockdown wurde nun also voraussichtlich bis zum 7. März 2021 verlängert. Selbstverständlich sind wir enttäuscht von Beschlüssen, die nicht auf einer differenzierten Bewertung der tatsächlichen Gefahrenherde basieren, sondern vorrangig bestehende Maßnahmen verlängern. Dieses Vorgehen drängt den stationären Fachhandel aus dem Wettbewerb. Die Konsequenz sind vernichtete Existenzen, der Niedergang von Geschäften, die teilweise über Generationen aufgebaut wurden und Innenstädte, die von Filialisten überrollt werden und jeden Charme verlieren. Niemand kann das wollen.  

EK/servicegroup-Vorstand Franz-Josef Hasebrink
EK/servicegroup-Vorstand Franz-Josef Hasebrink

Waren Sie in den letzten Wochen einmal im Großflächen-Supermarkt, beim Discounter um die Ecke oder in einem Drogeriemarkt einkaufen? Da werden Elektrogeräte für den Haushalt und den Heimwerker angeboten, da gehen Socken und T-Shirts über die Laufbänder, da werden Haushalt-, Schreib- und Spielwaren verkauft. Da stehen Menschen ohne Beratung und Begrenzung vor den Warenträgern und drängeln sich auf hochfrequentierten Flächen um ultimative Wochen-Angebote wie Bettwäsche, Bratpfannen oder Parfüm.  

Haben zentral gesteuerte Filialisten bessere Hygienekonzepte als inhabergeführte Spezialisten mit in der Regel geringerer Kundenfrequenz? Sind sie mittelständischen Elektrofachgeschäften, Haushalt-, Mode- und Spielwarenhändlern in Sachen Corona-Krisenmanagement voraus? Ganz sicher nicht! 

Bereits vor dem ersten Lockdown hat der inhabergeführte Einzelhandel mit Unterstützung von Verbundgruppen wie der EK/servicegroup (4.000 genossenschaftliche Mitglieder mit rund 6.000 Einzelhandelsgeschäften, in denen rund 100.000 Beschäftigte tätig sind) Sicherheitskonzepte erarbeitet, die passgenau auf die Verhältnisse im Geschäft abgestimmt sind. Einzelhändler sind Unternehmer, die die Gesundheit ihrer Kunden und Teams in den Mittelpunkt stellen. Einlassordnungen und Hygieneregeln werden konsequent durchgesetzt, Laufwege und Abstandsgebote akribisch ausgewiesen und nachgehalten. Hier drängelt niemand, der Fachhandel „kann Krise“. 

Warum also bleiben Discounter und Drogerien geöffnet, der inhabergeführte Fachhandel jedoch nicht?  

Deshalb ist es jetzt höchste Zeit, die Strategien zu überarbeiten. Mit einer Politik des „Weiter so“ und der nicht ausreichenden Unterstützung sind wir nicht einverstanden. Wir fordern ein klareres und differenzierteres Öffnungsszenario sowie weitere und gerechte Ausgleichszahlungen für den Fachhandel.  

Hier geht es nicht um entgangene Gewinne, die offengebliebene Geschäfte reinvestieren können, sondern ausschließlich um den notwendigen und gerechten Ausgleich von Verlusten zur nackten Existenzsicherung der Unternehmen, die unverschuldet in diese Situation geraten sind. 

Wir sind uns darüber im Klaren, welcher Aufwand hinter der Bearbeitung dieser zahlreichen Ausgleichsanträge steht. Gleichzeitig sehen wir, dass jeder Tag ohne Einnahmen den Einzelhandel immer weiter an den Abgrund drängt. Der schnelle Transfer der Ausgleichszahlungen ist deshalb von existenzieller Bedeutung. 

Mit der Überbrückungshilfe III haben Sie dafür ein Instrument entwickelt, das wahrscheinlich für einen Großteil dieser Einzelhändler geeignet ist. Die ersten unserer rund 4.000 Handelspartner berichten hier von einer sehr komplexen und aufwändigen Antragsstellung, die kaum ohne die kostenpflichtige Unterstützung von Steuerberatern möglich ist. Wir wünschen uns im Interesse unserer Mitglieder, dass dies deutlich unbürokratischer abläuft. 

Wir hören aber auch von einer sehr zügigen Bearbeitung und Bewilligung in den zuständigen Behörden. Dafür sind wir dankbar.  

Anmerken müssen wir auch, dass die Überbrückungshilfe III zum Beispiel nicht bei Mischbetrieben aus Handel und Handwerk greift. Auch davon zählt eine ganze Reihe zu unseren Mitgliedern. 

Wir wissen, dass Ihnen der Einzelhandel in all seinem Facettenreichtum am Herzen liegt. Lassen Sie die Unternehmerinnen und Unternehmer deshalb umgehend wieder das tun, was sie am besten können: verantwortungsvoll handeln! 

Mit freundlichen Grüßen 

Franz-Josef Hasebrink 

Vorstandsvorsitzender EK/servicegroup