Vedes AG: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig; 2. Gläubigerversammlung im September 2021 geplant

Die Vedes AG gab am 27. Juli 2021 in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Abstimmung ohne Versammlung betreffend die Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A2GSTP1) nicht beschlussfähig war, da das erforderliche Quorum von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens wie erwartet nicht erreicht wurde. Das Unternehmen wird deshalb die Anleihegläubiger zur Teilnahme an einer 2. Gläubigerversammlung einladen, die im September 2021 nach der Ferien- und Urlaubszeit in Form einer Präsenzveranstaltung in Nürnberg am Sitz der Gesellschaft stattfinden soll.

Die Einladung wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Vedes (www.vedes-gruppe.de) im Bereich „Investor Relations“ veröffentlicht werden.

„Wir bedanken uns bei den Anleiheinhabern, die schon jetzt an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben. Für die 2. Gläubigerversammlung benötigen wir ein Quorum von 25 %, um die geplanten Schritte zur Stärkung unserer Eigenkapitalbasis zugunsten der Vedes AG und damit auch unserer Anleihegläubiger umsetzen zu können. Deshalb bitten wir um rege Teilnahme aller Anleihegläubiger an der 2. Gläubigerversammlung“, erklärt Dr. Thomas Märtz, Vorstandsvorsitzender der Vedes AG. „Wir sind absolut überzeugt davon, dass wir ein für alle Seiten vorteilhaftes Gesamtpaket anbieten: eine im aktuellen Zinsumfeld attraktive Rendite bei einer gleichbleibend hohen Besicherung trotz eines geplanten reduzierten Anleihevolumens. Durch die Eigenkapitalstärkung und die hälftige Rückführung unserer Anleihe verbessert sich neben unseren Bilanzkennzahlen auch unsere Bonität. Wir freuen uns auf einen transparenten, partnerschaftlichen Austausch mit unseren Anleihegläubigern.“