EU verbietet kleine Mikroplastikartikel auch bei Spielwaren

Die EU verbietet Produkte mit bewusst zugesetztem Mikroplastik. Erste Waren, etwa Kosmetik mit losem Glitter, dürfen schon ab Mitte Oktober nicht mehr verkauft werden, informiert der DVSI.

Das Verbot betrifft Plastikpartikel, die kleiner als fünf Millimeter, nicht löslich und schwer abbaubar sind. Auch Waschmittel, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Arzneiprodukte und auch Spielwaren dürfen künftig kein Mikroplastik mehr enthalten.

Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind vom Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssen jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel gibt es bestimme Ausnahmen.

Die Vorschriften treten am 15. Oktober in Kraft. Erste Produkte wie Kosmetika mit losem Glitter oder Mikroperlen dürfen dann mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkauft werden. Für andere Produkte gilt eine Übergangszeit, in der die Unternehmen auf eine mikroplastikfreie Herstellung umstellen sollen.

Die Pressemitteilung finden Sie hier, weitere Informationen zu den Beschränkungen hier und das Q&A Dokument der Europäischen Kommission hier.

In den vergangenen zwei Jahren hat die Kommission zahlreiche Fragen von Stakeholdern und Mitgliedstaaten beantwortet, um das Vorhaben zu erläutern und bei der Umsetzung und Durchsetzung zu unterstützen. Die Kommission beabsichtigt, die Antworten in einem weiteren informellen Q&A Dokument zusammenzufassen, das kurz nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften auf der Website der Kommission zur Verfügung gestellt werden wird.