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EK/servicegroup leistet Hochwasser-Hilfe für betroffene Mitgliedsunternehmen

Ein unerwartet hohes Maß an Solidarität erfahren dieser Tage die Opfer der Hochwasserkatastrophe, die in der vergangenen Woche einige Regionen Deutschlands heimgesucht hat. Betroffen sind auch Mitgliedsunternehmen der EK/servicegroup, für die der Bielefelder Mehrbranchen-Verbund jetzt ein umfangreiches Paket an Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht hat.

Bereits am ersten Tag nach den Überschwemmungen haben sich die Verantwortlichen der EK per Newsletter an alle Mitgliedsunternehmen gewandt, um sich einen Überblick über das Ausmaß der Schäden zu verschaffen. Zeitgleich haben Vorstand und Mitarbeiter persönlichen Kontakt zu Handelspartnern aufgenommen, die in den Hochwassergebieten ansässig sind.

„Bei mindestens zwölf unserer Handelspartner wurden die Geschäftsräume überflutet, in mindestens drei Fällen sind die Zerstörungen existenzbedrohend“, fasst der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink den aktuellen Stand zusammen. „Uns ist es wichtig, den betroffenen Mitgliedsunternehmen jetzt schnell und vor allem unbürokratisch zu helfen.“

Hilfsgüter in Hochwassergebiete entsandt

Erste Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. So hat die EK im ersten Schritt dringend für die Aufräumarbeiteten benötigte Waren wie   Wasser- und Schneeschieber, Schaufeln, Besen, Eimer, Gummistiefel, Gaskocher und Taschenlampen per Spedition in die Hochwassergebiete geliefert. Gleichzeitig hat man Kontakte zu Versicherungsberatern vermittelt, Checklisten und Notfallpläne geteilt und Informationen zur Beantragung von Hochwasser-Soforthilfen bereitgestellt.

Finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen

Besondere Hilfestellung gibt es auch auf finanzieller Ebene, unter anderem in Form kostenfreier Stundungen von Fälligkeiten sowie Valuten und Sonderkonditionen für Neuware, die zur Wiedereröffnung der Geschäfte benötigt wird. Vergünstigte Einkaufspreise gibt es darüber hinaus auch für nicht betroffene Handelspartner in Krisenregionen, die die Bevölkerung vor Ort mit lebensnotwendigen Gütern wie Haushaltswaren, Elektrogeräten und Bekleidung versorgen.

Auch Mitarbeiter der Handelspartner unter den Flutopfern

„Viele unserer Mitglieder sind nicht nur selbst dringend auf Unterstützung angewiesen, sondern auch deren Mitarbeiter, von denen viele von jetzt auf gleich ihr gesamtes Hab und Gut verloren haben“, weiß EK Unternehmenssprecher Daniel Kullmann zu berichten. „Auch deren Schicksal geht uns allen sehr nahe, und natürlich werden wir hier ebenfalls Maßnahmen ergreifen, um das entstandene Leid, soweit es uns möglich ist, zu lindern.“

Solidarität von Händlerkollegen und EK Mitarbeitern

Solidarisch zeigt man sich nicht nur in der EK Unternehmenszentrale, auch nicht betroffene Handelspartner und EK Mitarbeiter wollen helfen.

„Viele Mitglieder haben uns angerufen und Spenden bzw. Sachspenden wie Ladeneinrichtungen angeboten. Auch aus dem Kreis unserer Belegschaft wurde vielfach signalisiert, finanzielle und tatkräftige Unterstützung leisten zu wollen“, so Daniel Kullmann. So sind am Wochenende auch einige EK Mitarbeiter in ihrer Freizeit bei einem EK Mitglied in Wuppertal gewesen und haben bei den Aufräumarbeiten vor Ort geholfen.

Von so viel Anteilnahme zeigt sich auch der Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink sichtlich beeindruckt: „Es macht uns stolz, Mitarbeiter und Unternehmer in unseren Reihen zu wissen, die über den eigenen Tellerrand schauen und Anteil am Schicksal anderer nehmen. Dies ist sicherlich alles andere als selbstverständlich.“

Welche Maßnahmen die EK außerdem auf den Weg bringen wird, steht für die Verantwortlichen derzeit noch nicht fest. Der genaue Bedarf werde sich wohl erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen, heißt es von Unternehmensseite. Sicher sei aber schon jetzt, dass man den betroffenen Händlern vor allem dann tatkräftig zur Seite stehen werde, wenn es um die Vorbereitung der Wiedereröffnung geht, so Franz-Josef Hasebrink. „Wir werden auch weiterhin die ganze Kraft unserer starken Gemeinschaft in die Waagschale werfen, um dem Einzelnen in der Not zu helfen, so wie sie es unsere Handelspartner von ihrer EK aus vergangenen Krisen bereits kennen.“

Für die EK Mitglieder hat die EK zusammen mit dem Rotary Club Euskirchen ein Spendenkonto eingerichtet. Die Spenden kommen direkt bei den betroffenen Händlern und ihren Mitarbeitern an. Für Spenden ab 300,- werden Spendenquittungen ausgestellt, wenn die Adresse im Überweisungstext genannt wird. Für Spenden bis 300,- reicht dem Finanzamt der Kontoauszug.

FöV Rotary Club Euskirchen

IBAN: DE46 3825 0110 0001 0043 99

Stichwort „HOCHWASSER EK BIELEFELD“

Playmobil wird neuer Lizenzpartner von Asterix und Obelix

Die unbezähmbaren Gallier und Comic-Legenden Asterix und Obelix sind mit ihrer bunten Dorfgemeinschaft seit 1959 weltweit bekannt und beliebt. Als einer der erfolgreichsten Comic-Reihen der Geschichte sind die gallischen Helden die Heritage Brand im Super RTL Markenportfolio und begeistern fortlaufend mit stetig neuem Content.

Neben den vielfältigen Kernwerten wie Freundschaft, Freiheit und Magie überzeugt die Franchise als populäre Familienmarke vor allem mit jeder Menge Witz und Humor. So sind die Filme rund um Asterix und die Gallier bereits ein etablierter Quotengarant in der abendlichen Familienunterhaltung.

Ab 2022 können sich Fans des Formates nun auf eine neue Markenkooperation mit großem Potenzial freuen. Les Editions Albert René und Playmobil kreieren eine faszinierende Markenwelt rund um Asterix, Obelix und ihre Freunde und lassen das ungleiche Gespann erstmals als Playmobil-Figuren im Handel erscheinen.

Die 360° Property wird auch bei Super RTL durch ein vielfältiges Markenpartnerportfolio in Kategorien wie Toys & Games oder Apparel & Accessoires kontinuierlich ausgebaut. Begleitet von umfangreichen Marketingaktivitäten und einer starken crossmedialen Content-Platzierung im Jahre 2022 baut Super RTL so die Marke weiter aus und aggregiert eine maximale Reichweite bei Eltern und Kindern.

HappyBaby lädt zum zweiten KIQ-Event nach Coburg ein

Auch bei der zweiten Auflage des HappyBaby KIQ-Events (Kommunikation-Information- Qualifikation) wollen aktuelle und vielleicht zukünftige Konzeptpartner der EK Erfolgslösung für den Babyfachhandel gemeinsam viel bewegen. Und genauso heißt auch das Motto der Veranstaltung, zu der das HappyBaby-Team der EK/servicegroup vom 21. bis 23. Juli in das oberfränkische Coburg einlädt. Für ein besonderes Highlight sorgen erneut die BEO-Lieferanten, die in dieser Zeit das Baby Event Oberfranken organisieren.

Auf dem ebenso informativen wie unterhaltsamen KIQ-Programm stehen neben dem intensiven Austausch unter Händlerkollegen u. a. Themen wie nachhaltiges Handeln oder gezieltes Social Media- Engagement zur Steigerung von Sichtbarkeit und Reichweite.

Außerdem starten die Gäste an den ersten beiden Tagen zu Besichtigungs- und Ordertouren in die Region: Rund ein Dutzend führender Hersteller aus der Babybranche stellen ihre Unternehmen und neue Sortimente vor, die von den Fachhändlern zu exklusiven Sonderkonditionen eingekauft werden können.

Für ein gemeinsames Treffen der teilnehmenden Händler und Hersteller sorgt die EK mit einer Einladung in die Digitale Manufaktur Rödental. Ein Besuch der Bayreuther Unternehmen Cybex und Sigikid rundet das KIQ-Event ab. Auch hier stehen die Kollektionen 2022 zu attraktiven Konditionen zum Ordern bereit.

Andre Babenhauserheide, Leiter Vertrieb und Marketing Spielware/Baby im Geschäftsfeld EK Home, freut sich schon jetzt auf drei Tage mit hohem Mehrwert für alle Akteure. „Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Handel, EK und Industrie macht nicht nur Spaß, sondern entwickelt auch die starke Impulskraft, die wir zur erfolgreichen Zukunftsgestaltung brauchen.“

Was: HappyBaby KIQ-Event „Gemeinsam viel bewegen“ 

Wann: 21. bis 23. Juli 2021, Coburg

Zweiter offener Brief der EK an Bundesminister Peter Altmaier

„Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier, 

die Corona-Krise hinterlässt ihre Spuren in allen Bereichen der Gesellschaft. Wie viele andere Branchen leidet auch der Einzelhandel unter den Folgen und kämpft um das wirtschaftliche Überleben. Dabei haben die inhabergeführten mittelständischen Unternehmen ihre Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten einmal mehr unter Beweis gestellt. Als Verbundgruppe mit gut 2.000 Anschlusshäusern allein in Deutschland wissen wir, mit welcher Kraft und Leidenschaft sich die Händler gegen die Auswirkungen der Pandemie stemmen.

Als festes Fundament hat sich hier das oft über Generationen hinweg nachhaltige Wirken der Händlerfamilien erwiesen. Die tiefe Verwurzelung im Gemeinwesen und das im besten Sinne des Wortes konservative Wirtschaften haben die Unternehmen in die Lage versetzt, überschaubare Durststrecken zu überstehen.

Doch dieses Fundament bröckelt und verliert spürbar an Tragfähigkeit. Die finanzielle Substanz vieler Händler ist in den letzten 15 Monaten dramatisch abgeschmolzen.

Kapitalreserven wurden aufgebraucht, um Umsatz- und Ertragsrückgänge bzw. vollständige Einbrüche abzufedern. Dazu kommen die langfristigen Folgen ausgefallener Investitionen, zum Beispiel in die wichtige Digitalisierung, aufgrund ausbleibender Gewinne. Die entsprechende Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit liegt auf der Hand. 

Es ist gut, dass der Staat, in dem wir leben und arbeiten, Unternehmer, die soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter tragen, in der aktuellen Situation nicht allein lässt. Und es ist nachvollziehbar, dass es bei den Corona-bedingten Einschränkungen von politischen Handlungsspielräumen und der Vergabe von Förderungsmitteln zu Unwuchten gekommen ist.

Nicht hinnehmbar ist allerdings, dass das Sonderopfer, das der Handel durch die drastischen Einschränkungen der Berufsausübung gerade in den Lockdown-Phasen erbracht hat, nur sehr unzureichend anerkannt wird. Bei unserer Forderung nach staatlicher Unterstützung geht es nicht um Subventionierung oder Hilfszahlungen an eine Branche, sondern schlicht um den Ausgleich unverschuldeter Verluste.

Darüber hinaus wollen wir sichergestellt wissen, dass grundlegende systemische Defizite beseitigt werden: Über die kurzfristige Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel hinaus ist der Einzelhandel auf verlässliche langfristige Perspektiven angewiesen. Ein Gesetz wie die „Bundes-Notbremse“ hängt hier wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Händler, denn auch pandemische Lagen können sich wiederholen. Die eingereichte Klage vor dem BVerfG zielt dabei u. a. auf das Recht der freien Berufsausübung, die nicht durch die Höhe von Inzidenzwerten eingeschränkt bzw. unterbunden werden darf. Schließlich ist der Handel nachweislich kein Treiber der Pandemie. 

Was mittelständische Unternehmer definitiv voranbringen, ist die Entwicklung einer Innenstadt-Kultur, die sich durch den Dreiklang aus Handel, Gastronomie und Erlebnisvielfalt auszeichnet. Ein Zusammenspiel, dasattraktive Lebensräume prägt und gleichzeitig für die Vielfalt einer Handelslandschaft steht, die wir nicht allein dem Online-Business überlassen sollten. Bei der Neuausrichtung der Geschäftsmodelle als Antwort auf die beschleunigte Digitalisierung ist politische Unterstützung notwendig, denn der Erhalt lebenswerter Innenstädteist unserer Überzeugung nach von gesamtgesellschaftlichem Interesse.

Corona hat das Verbraucherverhalten verändert. Dieser Herausforderung wird sich der stationäre Fachhandel auch nach der Pandemie stellen und sich weiterhin ganz auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden konzentrieren – wenn es die wirtschaftlichen und gesetzlichen Grundlagen denn zulassen. So sind regulierende Eingriffe wie beispielsweise eine Home Office-Pflicht grundsätzlich kontraproduktiv, da Arbeitgeber von sich aus ein hohes Interesse daran haben, den Mitarbeitenden attraktive und sichere Arbeitsplätze anzubieten.

Der inhabergeführte Handel wird die veränderten Rahmenbedingungen als Grundlage nehmen, sich selbst weiterzuentwickeln und die Zukunft des Handels mitzugestalten. Aktive Unternehmer, die seit Generationen den deutschen Mittelstand stark machen, werden die Herausforderungen annehmen und die Chancen nutzen, wenn auch die Reserven mancher Unternehmen aufgebraucht und Investitionen deshalb nicht möglich sind. Die Geschäfte sind wieder geöffnet. Aber genau wie Sie gehen auch wir davon aus, dass Unternehmen nach dem Wiedererwachen der Kauflust acht bis zehn Monate brauchen, um die Vor-Corona-Umsatzzahlen zu erreichen. Zeit, die viele Händler nicht mehr haben, wenn die erlittenen Verluste nicht ausgeglichen werden.  

Die Politik ist gefragt, die richtigen Lehren aus der Pandemie zu ziehen. Notwendige strukturelle Reformen müssen jetzt angegangen werden. Konzepte zur Belebung der Innenstädte müssen her, in Stadtentwicklung muss mehr investiert werden. Der mittelständische Handel muss bei der so wichtigen Digitalisierung mit staatlichen Mitteln unterstützt werden. Gleichzeitig muss die Politik die übergroße Marktmacht der global agierenden Plattformen beschränken, wir brauchen neue Regeln für den digitalen Handel. Wie es auf Grundlage des „Digital Markets Act“ auf EU-Ebene bereits diskutiert wird, muss in Deutschland die digitale Plattformwirtschaft neugestaltet werden, so dass die Belange aller Marktteilnehmer, auch die des inhabergeführten Fachhandels, berücksichtigt werden. Sonst werden zukünftige Generationen dem mittelständischen Handel den Rücken kehren, die gesellschaftlichen Folgen in unseren Städten und auf dem Arbeitsmarkt wären kaum beherrschbar.

Sehr geehrter Herr Altmaier, geben Sie dem Fachhandel die Unterstützung, auf die er Anspruch hat und die Freiheiten, die er verdient. Für einen starken Mittelstand in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen  

Franz-Josef Hasebrink“

Wenn der Messestand in Köln steht und der Aussteller daheim in Asien bleiben muss …

„Die Koelnmesse ist bestens auf die hybride Zukunft des weltweiten Messegeschäfts eingestellt“, sagt Kölns Messechef Gerald Böse. Hybride Veranstaltungen, das heißt im Kern: Menschen vor Ort in den Messehallen vernetzen sich mit Geschäftspartnern rund um den Globus, die den Weg zur Messe nach Köln nicht antreten konnten. 

Wie genau soll das gehen, wenn ab September 2021 in Köln der Messebetrieb wieder losgeht? Die Koelnmesse hat einiges vorbereitet, um ihr Versprechen „Ready for Re-Start“ in die Messehallen zu bringen – und ganz konkret den digitalen Aussteller aus Asien und den Besucher vor dem Bildschirm in den USA am physischen Messegeschehen in Köln teilhaben zu lassen. 

Dr. Stefan Eckert, Bereichsleiter Services der Koelnmesse, sieht großen Bedarf: „Unsere Kunden begrüßen jede Unterstützung, die ihnen die Messerückkehr – gerade in die hybriden Formate – erleichtert. Unsere Services Plus ergänzen das Produktportfolio um Leistungen für die Messen in und nach der Coronakrise.“
Die neuen Angebote basieren auf Erfahrungen mit den im Herbst 2020 präsentierten Exponaten des #B-Safe4Business Village in den Kölner Messehallen, das die potenziellen Nutzer aus den Partnerbranchen der Koelnmesse bereits überzeugt hat. Die Services sind ab sofort zu buchen und werden im Kölner Messeherbst einsatzbereit sein. 

Mit Remote Booth Plus beispielsweise können Aussteller ihre Zielgruppen erreichen, ohne selbst physisch auf der Messe zu sein. Die Koelnmesse organisiert ihren Stand vor Ort und sorgt neben Personal auch für die nötige technische Ausstattung, um sie virtuell einzubeziehen. So können sie ihre Kontakte auch aus der Distanz persönlich pflegen. Zum Leistungsumfang zählen der Messestand mit Video-Conferencing- Bereich, Anlieferung, Aufbau und Dekoration mit kundeneigenen Exponaten sowie grafische Standgestaltung und Personal. 

Mit Content Creation Plus unterstützt die Koelnmesse Aussteller bei der professionellen redaktionellen Konzeption, Produktion und Veröffentlichung von Inhalten für die digitalen Angebote der Koelnmesse. So erreichen sie Partner und potenzielle Kunden vor der Messe, direkt vor Ort und darüber hinaus gezielt und ortsunabhängig. Das umfasst intensive Beratung zu Zielsetzung, Kanalwahl und digitalem Angebot der Koelnmesse, außerdem Entwicklung und Konzeption von Storyboard, Umsetzung und Produktion. 

Damit die Aussteller darauf vertrauen können, die aktuellen Hygiene-Regularien bei
ihrem Standbau vollständig berücksichtigt zu haben, bietet die Koelnmesse ihnen 2/2 den Booth Check Plus an. Sie prüft die Konzeption der Ausstellerstände und gibt
falls nötig Empfehlungen zur auflagenkonformen Umgestaltung, um so die
Messeteilnahme sicherzustellen. 

Noch Zukunftsmusik, aber ebenfalls bereits in Planung ist der Einsatz von Fair Scouts: Sie übernehmen beispielsweise Recherche, Standbesuche, Kontaktanbahnungen und Dokumentation im Auftrag von Fachbesuchern, die nicht vor Ort sind. 

Vedes plant Teilrückzahlung und Verlängerung ihrer Anleihe

Die Vedes AG will ihre Eigenkapitalbasis durch stille Beteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von 5 Mio. Euro stärken und plant Anpassungen der Bedingungen ihrer 2022 fälligen Anleihe. – Die 25 Mio. Euro Anleihe 2017/2022 soll bis 2026 verlängert und dank hoher Liquidität im Volumen von 12,5 Mio. Euro zurückgeführt werden. – Geplante Anpassung des Zinssatzes für neue Laufzeit aufgrund verbesserter Bilanzqualität.

Hier die Mitteilung der Vedes im Wortlaut: Durch die am 6.Juli bekannt gegebene stille Beteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, die eine Laufzeit bis Ende 2028 hat sowie nachrangig zu den Ansprüchen der anderen (erstrangigen) Gläubiger der Vedes AG (somit auch der Inhaber der Anleihe 2017/2022, ISIN: DE000A2GSTP1) und daher als wirtschaftliches Eigenkapital aus Sicht der anderen Fremdkapitalgeber zu qualifizieren ist, wird die Vedes ihre Kapitalkraft deutlich stärken und ihre Bonität weiter verbessern. Die zufließenden Mittel sollen vom Unternehmen in die Digitalisierung investiert werden, indem der eigene Online-Handel unter Einbindung der angeschlossenen Facheinzelhändler ausgebaut und der Omnichannel-Vertrieb erweitert wird.

Die stille Beteiligung der BayBG steht unter dem Vorbehalt, dass der Vedes ein erweiterter Kontokorrentrahmen von insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung steht und dass die ausstehende Anleihe 2017/2022 in Höhe von 12,5 Mio. Euro bis zum 17. November 2026 verlängert wird. Sollten diese Bedingungen nicht bis zum 30. September 2021 erfüllt sein, steht der BayBG ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

Der erforderliche Kontokorrentrahmen von 5 Mio. Euro ist durch die mündliche Zusage eines Kreditinstituts bereits gesichert. In Bezug auf die 5,0 % Anleihe 2017/2022 hat der Vorstand beschlossen, diese zu einem angepassten Zinssatz von 3,5 % p.a. und sonst gleichen Anleihebedingungen – insbesondere unter Beibehaltung der Sicherheit – bis zum 17. November 2026 zu verlängern. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich das Unternehmen, bis spätestens zum 17. November 2021 (vorbehaltlich einer Verlängerung) den Nennbetrag der Anleihe entweder durch Teilrückzahlung oder durch einen Rückerwerb von aktuell 25 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro zu reduzieren. Zudem soll eine vorzeitige Rückzahlung des reduzierten Anleihevolumens durch die VEDES erst wieder ab November 2024 möglich sein.

Vor diesem Hintergrund wird das Unternehmen alle Anleihegläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz auffordern. Die vollständige Einladung wird voraussichtlich ab dem 7. Juli 2021 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Vedes (www.vedes-gruppe.de) im Bereich „Investor Relations“ unter „Anleihegläubigerabstimmung“ abrufbar sein.Die Vedes verfügt bereits über ein starkes wirtschaftliches Fundament, das durch die stille Beteiligung der BayBG eigenkapitalseitig nochmals deutlich verbessert wird. Das Unternehmen ist jedoch in keiner Weise von dieser Finanzierung abhängig, denn sie wird das Ergebnis auch ohne die stille Beteiligung der BayBG in den kommenden Jahren signifikant und nachhaltig steigern. Allerdings soll diese Chance auch im Sinne der Anleihegläubiger und der dann weiterhin börsennotierten Anleihe im reduzierten Volumen von 12,5 Mio. Euro genutzt werden, um das Chance-Risiko-Profil durch Tilgung aus der starken Liquidität einerseits und Erhöhung des wirtschaftlichen Eigenkapitals andererseits nochmals deutlich zu verbessern. Zudem gewinnt die Vedes mit der BayBG einen renommierten und erfahrenen