EK/servicegroup

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EK/servicegroup leistet Hochwasser-Hilfe für betroffene Mitgliedsunternehmen

Ein unerwartet hohes Maß an Solidarität erfahren dieser Tage die Opfer der Hochwasserkatastrophe, die in der vergangenen Woche einige Regionen Deutschlands heimgesucht hat. Betroffen sind auch Mitgliedsunternehmen der EK/servicegroup, für die der Bielefelder Mehrbranchen-Verbund jetzt ein umfangreiches Paket an Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht hat.

Bereits am ersten Tag nach den Überschwemmungen haben sich die Verantwortlichen der EK per Newsletter an alle Mitgliedsunternehmen gewandt, um sich einen Überblick über das Ausmaß der Schäden zu verschaffen. Zeitgleich haben Vorstand und Mitarbeiter persönlichen Kontakt zu Handelspartnern aufgenommen, die in den Hochwassergebieten ansässig sind.

„Bei mindestens zwölf unserer Handelspartner wurden die Geschäftsräume überflutet, in mindestens drei Fällen sind die Zerstörungen existenzbedrohend“, fasst der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink den aktuellen Stand zusammen. „Uns ist es wichtig, den betroffenen Mitgliedsunternehmen jetzt schnell und vor allem unbürokratisch zu helfen.“

Hilfsgüter in Hochwassergebiete entsandt

Erste Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. So hat die EK im ersten Schritt dringend für die Aufräumarbeiteten benötigte Waren wie   Wasser- und Schneeschieber, Schaufeln, Besen, Eimer, Gummistiefel, Gaskocher und Taschenlampen per Spedition in die Hochwassergebiete geliefert. Gleichzeitig hat man Kontakte zu Versicherungsberatern vermittelt, Checklisten und Notfallpläne geteilt und Informationen zur Beantragung von Hochwasser-Soforthilfen bereitgestellt.

Finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen

Besondere Hilfestellung gibt es auch auf finanzieller Ebene, unter anderem in Form kostenfreier Stundungen von Fälligkeiten sowie Valuten und Sonderkonditionen für Neuware, die zur Wiedereröffnung der Geschäfte benötigt wird. Vergünstigte Einkaufspreise gibt es darüber hinaus auch für nicht betroffene Handelspartner in Krisenregionen, die die Bevölkerung vor Ort mit lebensnotwendigen Gütern wie Haushaltswaren, Elektrogeräten und Bekleidung versorgen.

Auch Mitarbeiter der Handelspartner unter den Flutopfern

„Viele unserer Mitglieder sind nicht nur selbst dringend auf Unterstützung angewiesen, sondern auch deren Mitarbeiter, von denen viele von jetzt auf gleich ihr gesamtes Hab und Gut verloren haben“, weiß EK Unternehmenssprecher Daniel Kullmann zu berichten. „Auch deren Schicksal geht uns allen sehr nahe, und natürlich werden wir hier ebenfalls Maßnahmen ergreifen, um das entstandene Leid, soweit es uns möglich ist, zu lindern.“

Solidarität von Händlerkollegen und EK Mitarbeitern

Solidarisch zeigt man sich nicht nur in der EK Unternehmenszentrale, auch nicht betroffene Handelspartner und EK Mitarbeiter wollen helfen.

„Viele Mitglieder haben uns angerufen und Spenden bzw. Sachspenden wie Ladeneinrichtungen angeboten. Auch aus dem Kreis unserer Belegschaft wurde vielfach signalisiert, finanzielle und tatkräftige Unterstützung leisten zu wollen“, so Daniel Kullmann. So sind am Wochenende auch einige EK Mitarbeiter in ihrer Freizeit bei einem EK Mitglied in Wuppertal gewesen und haben bei den Aufräumarbeiten vor Ort geholfen.

Von so viel Anteilnahme zeigt sich auch der Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink sichtlich beeindruckt: „Es macht uns stolz, Mitarbeiter und Unternehmer in unseren Reihen zu wissen, die über den eigenen Tellerrand schauen und Anteil am Schicksal anderer nehmen. Dies ist sicherlich alles andere als selbstverständlich.“

Welche Maßnahmen die EK außerdem auf den Weg bringen wird, steht für die Verantwortlichen derzeit noch nicht fest. Der genaue Bedarf werde sich wohl erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen, heißt es von Unternehmensseite. Sicher sei aber schon jetzt, dass man den betroffenen Händlern vor allem dann tatkräftig zur Seite stehen werde, wenn es um die Vorbereitung der Wiedereröffnung geht, so Franz-Josef Hasebrink. „Wir werden auch weiterhin die ganze Kraft unserer starken Gemeinschaft in die Waagschale werfen, um dem Einzelnen in der Not zu helfen, so wie sie es unsere Handelspartner von ihrer EK aus vergangenen Krisen bereits kennen.“

Für die EK Mitglieder hat die EK zusammen mit dem Rotary Club Euskirchen ein Spendenkonto eingerichtet. Die Spenden kommen direkt bei den betroffenen Händlern und ihren Mitarbeitern an. Für Spenden ab 300,- werden Spendenquittungen ausgestellt, wenn die Adresse im Überweisungstext genannt wird. Für Spenden bis 300,- reicht dem Finanzamt der Kontoauszug.

FöV Rotary Club Euskirchen

IBAN: DE46 3825 0110 0001 0043 99

Stichwort „HOCHWASSER EK BIELEFELD“

HappyBaby lädt zum zweiten KIQ-Event nach Coburg ein

Auch bei der zweiten Auflage des HappyBaby KIQ-Events (Kommunikation-Information- Qualifikation) wollen aktuelle und vielleicht zukünftige Konzeptpartner der EK Erfolgslösung für den Babyfachhandel gemeinsam viel bewegen. Und genauso heißt auch das Motto der Veranstaltung, zu der das HappyBaby-Team der EK/servicegroup vom 21. bis 23. Juli in das oberfränkische Coburg einlädt. Für ein besonderes Highlight sorgen erneut die BEO-Lieferanten, die in dieser Zeit das Baby Event Oberfranken organisieren.

Auf dem ebenso informativen wie unterhaltsamen KIQ-Programm stehen neben dem intensiven Austausch unter Händlerkollegen u. a. Themen wie nachhaltiges Handeln oder gezieltes Social Media- Engagement zur Steigerung von Sichtbarkeit und Reichweite.

Außerdem starten die Gäste an den ersten beiden Tagen zu Besichtigungs- und Ordertouren in die Region: Rund ein Dutzend führender Hersteller aus der Babybranche stellen ihre Unternehmen und neue Sortimente vor, die von den Fachhändlern zu exklusiven Sonderkonditionen eingekauft werden können.

Für ein gemeinsames Treffen der teilnehmenden Händler und Hersteller sorgt die EK mit einer Einladung in die Digitale Manufaktur Rödental. Ein Besuch der Bayreuther Unternehmen Cybex und Sigikid rundet das KIQ-Event ab. Auch hier stehen die Kollektionen 2022 zu attraktiven Konditionen zum Ordern bereit.

Andre Babenhauserheide, Leiter Vertrieb und Marketing Spielware/Baby im Geschäftsfeld EK Home, freut sich schon jetzt auf drei Tage mit hohem Mehrwert für alle Akteure. „Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Handel, EK und Industrie macht nicht nur Spaß, sondern entwickelt auch die starke Impulskraft, die wir zur erfolgreichen Zukunftsgestaltung brauchen.“

Was: HappyBaby KIQ-Event „Gemeinsam viel bewegen“ 

Wann: 21. bis 23. Juli 2021, Coburg

Zweiter offener Brief der EK an Bundesminister Peter Altmaier

„Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier, 

die Corona-Krise hinterlässt ihre Spuren in allen Bereichen der Gesellschaft. Wie viele andere Branchen leidet auch der Einzelhandel unter den Folgen und kämpft um das wirtschaftliche Überleben. Dabei haben die inhabergeführten mittelständischen Unternehmen ihre Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten einmal mehr unter Beweis gestellt. Als Verbundgruppe mit gut 2.000 Anschlusshäusern allein in Deutschland wissen wir, mit welcher Kraft und Leidenschaft sich die Händler gegen die Auswirkungen der Pandemie stemmen.

Als festes Fundament hat sich hier das oft über Generationen hinweg nachhaltige Wirken der Händlerfamilien erwiesen. Die tiefe Verwurzelung im Gemeinwesen und das im besten Sinne des Wortes konservative Wirtschaften haben die Unternehmen in die Lage versetzt, überschaubare Durststrecken zu überstehen.

Doch dieses Fundament bröckelt und verliert spürbar an Tragfähigkeit. Die finanzielle Substanz vieler Händler ist in den letzten 15 Monaten dramatisch abgeschmolzen.

Kapitalreserven wurden aufgebraucht, um Umsatz- und Ertragsrückgänge bzw. vollständige Einbrüche abzufedern. Dazu kommen die langfristigen Folgen ausgefallener Investitionen, zum Beispiel in die wichtige Digitalisierung, aufgrund ausbleibender Gewinne. Die entsprechende Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit liegt auf der Hand. 

Es ist gut, dass der Staat, in dem wir leben und arbeiten, Unternehmer, die soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter tragen, in der aktuellen Situation nicht allein lässt. Und es ist nachvollziehbar, dass es bei den Corona-bedingten Einschränkungen von politischen Handlungsspielräumen und der Vergabe von Förderungsmitteln zu Unwuchten gekommen ist.

Nicht hinnehmbar ist allerdings, dass das Sonderopfer, das der Handel durch die drastischen Einschränkungen der Berufsausübung gerade in den Lockdown-Phasen erbracht hat, nur sehr unzureichend anerkannt wird. Bei unserer Forderung nach staatlicher Unterstützung geht es nicht um Subventionierung oder Hilfszahlungen an eine Branche, sondern schlicht um den Ausgleich unverschuldeter Verluste.

Darüber hinaus wollen wir sichergestellt wissen, dass grundlegende systemische Defizite beseitigt werden: Über die kurzfristige Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel hinaus ist der Einzelhandel auf verlässliche langfristige Perspektiven angewiesen. Ein Gesetz wie die „Bundes-Notbremse“ hängt hier wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Händler, denn auch pandemische Lagen können sich wiederholen. Die eingereichte Klage vor dem BVerfG zielt dabei u. a. auf das Recht der freien Berufsausübung, die nicht durch die Höhe von Inzidenzwerten eingeschränkt bzw. unterbunden werden darf. Schließlich ist der Handel nachweislich kein Treiber der Pandemie. 

Was mittelständische Unternehmer definitiv voranbringen, ist die Entwicklung einer Innenstadt-Kultur, die sich durch den Dreiklang aus Handel, Gastronomie und Erlebnisvielfalt auszeichnet. Ein Zusammenspiel, dasattraktive Lebensräume prägt und gleichzeitig für die Vielfalt einer Handelslandschaft steht, die wir nicht allein dem Online-Business überlassen sollten. Bei der Neuausrichtung der Geschäftsmodelle als Antwort auf die beschleunigte Digitalisierung ist politische Unterstützung notwendig, denn der Erhalt lebenswerter Innenstädteist unserer Überzeugung nach von gesamtgesellschaftlichem Interesse.

Corona hat das Verbraucherverhalten verändert. Dieser Herausforderung wird sich der stationäre Fachhandel auch nach der Pandemie stellen und sich weiterhin ganz auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden konzentrieren – wenn es die wirtschaftlichen und gesetzlichen Grundlagen denn zulassen. So sind regulierende Eingriffe wie beispielsweise eine Home Office-Pflicht grundsätzlich kontraproduktiv, da Arbeitgeber von sich aus ein hohes Interesse daran haben, den Mitarbeitenden attraktive und sichere Arbeitsplätze anzubieten.

Der inhabergeführte Handel wird die veränderten Rahmenbedingungen als Grundlage nehmen, sich selbst weiterzuentwickeln und die Zukunft des Handels mitzugestalten. Aktive Unternehmer, die seit Generationen den deutschen Mittelstand stark machen, werden die Herausforderungen annehmen und die Chancen nutzen, wenn auch die Reserven mancher Unternehmen aufgebraucht und Investitionen deshalb nicht möglich sind. Die Geschäfte sind wieder geöffnet. Aber genau wie Sie gehen auch wir davon aus, dass Unternehmen nach dem Wiedererwachen der Kauflust acht bis zehn Monate brauchen, um die Vor-Corona-Umsatzzahlen zu erreichen. Zeit, die viele Händler nicht mehr haben, wenn die erlittenen Verluste nicht ausgeglichen werden.  

Die Politik ist gefragt, die richtigen Lehren aus der Pandemie zu ziehen. Notwendige strukturelle Reformen müssen jetzt angegangen werden. Konzepte zur Belebung der Innenstädte müssen her, in Stadtentwicklung muss mehr investiert werden. Der mittelständische Handel muss bei der so wichtigen Digitalisierung mit staatlichen Mitteln unterstützt werden. Gleichzeitig muss die Politik die übergroße Marktmacht der global agierenden Plattformen beschränken, wir brauchen neue Regeln für den digitalen Handel. Wie es auf Grundlage des „Digital Markets Act“ auf EU-Ebene bereits diskutiert wird, muss in Deutschland die digitale Plattformwirtschaft neugestaltet werden, so dass die Belange aller Marktteilnehmer, auch die des inhabergeführten Fachhandels, berücksichtigt werden. Sonst werden zukünftige Generationen dem mittelständischen Handel den Rücken kehren, die gesellschaftlichen Folgen in unseren Städten und auf dem Arbeitsmarkt wären kaum beherrschbar.

Sehr geehrter Herr Altmaier, geben Sie dem Fachhandel die Unterstützung, auf die er Anspruch hat und die Freiheiten, die er verdient. Für einen starken Mittelstand in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen  

Franz-Josef Hasebrink“

EK/servicegroup zieht mit Initiative „Händler helfen Händlern“ vor das Bundesverfassungsgericht

Die aktuelle Ankündigung der Bundesregierung, die „Corona-Notbremse“ zum 30. Juni 2021 auslaufen zu lassen, wird auch von der EK/servicegroup gern gehört. Trotzdem hat die Initiative „Händler helfen Händlern“, die von der Bielefelder Verbundgruppe mitgetragen wird, am 28. Mai Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht.

Franz-Josef Hasebrink

Die Beschwerdeführer sehen sich hier durch die inzidenzwert-gesteuerten Öffnungsregelungen für den Handel massiv in ihren Grundrechten verletzt und fokussieren auf die grundgesetzlich fixierten Rechte der Berufsfreiheit, des Eigentumsrechtes und der Gleichbehandlung. „Auch die Ankündigung des Endes der Bundes-Notbremse ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, das in der gegenwärtigen Form keinen Bestand haben darf.

Das Gesetz muss grundsätzlich korrigiert werden, um unberechtigte Benachteiligungen in der jetzigen Situation aber auch für alle zukünftigen Fälle auszuschließen“, so der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink.

„Unternehmer sind keine Automaten“

Jochen Pohle

Konsequenzen der aktuellen gesetzlichen Regelungen liegen neben der Einschränkung der Berufsfreiheit in der massiven Belastung durch volle Läger und bereits georderte Sortimente, die nur zum Teil bzw. gar nicht abverkauft werden können – mit allen Konsequenzen von der Wertminderung bis, im schlimmsten Fall, zur Entsorgung. Dazu kommt die sogenannte Systemrelevanz, die selbst bei vergleichbaren Geschäften wie Baumärkten und Gartencentern höchst unterschiedlich ausgelegt werden kann.

Drei Punkte, die auch für Jochen Pohle, Bereichsleiter des Geschäftsfelds EK Home, ein No-Go sind. „Unternehmer brauchen einen verlässlichen Rahmen, in dem sie planen und handeln können. Schließlich sind sie keine Automaten, bei denen man den Strom zum Start oder Stopp beliebig ein- und ausschalten kann“, formuliert er die Problematik der aktuellen Pandemie-Politik.

EK Handelspartner und Aufsichtsrat Lenzschau geht nach Karlsruhe


Johannes Lenzschau
(Foto: Thomas F. Starke/EK Servicegroup)

Stellvertretend für die 2.000 deutschen EK Handelspartner – und damit mehr als die Hälfte der 3.800 Mitglieder zählenden Initiative „Händler helfen Händlern“ – steigt EK Aufsichtsratsmitglied Johannes Lenzschau als Beschwerdeführer in den Ring und macht sich damit für den Fachhandel stark. Wie viele seiner Kollegen und Kolleginnen auch hat der Inhaber von Schnittker am Markt, Mehrbranchenfachgeschäft im niedersächsischen Wildeshausen, genug: „Der Einzelhandel war und ist kein Covid-19-Hotspot. Wir arbeiten für die Menschen in unseren Heimatregionen und nichts ist uns wichtiger als die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden. Trotzdem werden wir mit Gesetzen wie der „Bundes-Notbremse“ am Nasenring durch die Manege gezogen. Damit muss Schluss sein – gerade auch mit Blick auf zukünftige Krisenlagen.“

Hintergrundinformation zur Verfassungsbeschwerde:

Im Fokus der Verfassungsbeschwerden stehen drei maßgebliche Einwände, die die Händlergruppe adressiert: Verletzung der Berufsfreiheit, Verletzung des Eigentumsgrundrechts und Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes:

1. Die Händler-Initiative sieht sich gerade im Rahmen der Berufsfreiheit durch das Bundesgesetz stark eingeschränkt. Auch fehlt der Gruppe das Verständnis wie dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, mit dem Schließen des Einzelhandels Rechnung getragen werde. Dieses Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, Inzidenzwerte zu senken, die die Realität der pandemischen Lage nicht richtig abbilden. Studien des RKI belegen, dass ein etwaiges Ansteckungsrisiko durch die bestehenden Hygienekonzepte im Handel gering ist. Es ist also nicht davon auszugehen, dass durch die Öffnung des stationären Handels das Infektionsgeschehen stark zunehmen würde.

2. Gleiches gilt für den zweiten Einwand hinsichtlich des Eingriffs in das Eigentumsrecht. Dieses Grundrecht ist ebenfalls durch das Gesetz betroffen, da durch das Öffnungsverbot der Ladengeschäfte die Möglichkeit des Warenabsatzes beeinträchtigt und teilweise unmöglich gemacht wird. Hierdurch können erworbene Waren nicht verkauft werden und müssen später zum Teil mit starker Wertminderung verkauft oder sogar vernichtet werden. Zahlreiche Betriebe sind durch die Ladenschließungen in ihrer Existenz gefährdet. Hierdurch wird in die grundrechtlich geschützte Substanz des Betriebes eingegriffen.

3. Darüber hinaus rügen die Händler in ihrer Verfassungsbeschwerde die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 GG. In diesem Gesetz werden vergleichbare Geschäfte (privilegierte und nicht privilegierte) offensichtlich unterschiedlich behandelt, ohne dass aus einer Gesetzesbegründung ein Sachgrund für diese Ungleichbehandlung ersichtlich ist. Es ist völlig unverständlich, warum ein Gartencenter unabhängig vom Inzidenzwert öffnen darf, und der danebenliegende Baumarkt schließen muss. Aus Infektionsschutzgesichtspunkten macht diese unterschiedliche Behandlung keinen Sinn und dient definitiv nicht dem Zweck des Schutzes des Lebens und der Gesundheit des Einzelnen.

EK/servicegroup: Kraftvolles Handeln in schwierigen Zeiten

Verbundgruppe kritisiert politische Entscheidungen – EK mit positivem Jahresergebnis 2020 – Digitale Messe EK FUN sichert Wettbewerbsvorsprung – Premiere der Messe LICHTConcept 2021 – Verfassungsklage in Vorbereitung

Nach dem corona-bedingten Ausfall der EK FUN im vergangenen Jahr hat sich die EK/servicegroup längst als digitaler Messeausrichter bewiesen. So entwickelten die Bielefelder für die EK LIVE im Januar 2021 ein rein digitales Veranstaltungskonzept, das die erste Messe des Jahres zu einem vollen Erfolg machte. Auf dieser Basis verspricht auch die EK FUN am 21. und 22. April ein ebenso sicheres wie gewinnbringendes Messe-Event zu werden. Das Ziel: volle Konzentration auf die erfolgreiche Positionierung des Fachhandels auch in Krisenzeiten.

„Wir brauchen wirksame Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor dem Corona-Virus. Die Schließungsverfügung des Fachhandels per Notbremse halten wir für ungeeignet und völlig überzogen. Der Fachhandel wird gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen stark benachteiligt, obwohl alle Studien belegen, dass vom Handel keine große Infektionsgefahr ausgeht. Darüber hinaus ist die Ungleichbehandlung verschiedener Handelsbranchen aufgrund einer sogenannten Systemrelevanz kaum nachvollziehbar. Die Pandemie muss mit der Pinzette und nicht mit dem Holzhammer bekämpft werden“, skizziert der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink auf der digitalen Pressekonferenz im Rahmen der EK FUN die Lage. Und das Engagement scheint angesichts der kommenden politischen „Notbremse“ mit rigorosen Einschränkungen des Fachhandels bitter nötig. „Die unternehmerischen Existenzen im Fachhandel dürfen nicht weiter gefährdet werden“, verdeutlicht Hasebrink die aktuelle Lage mit drastischen Worten. Und er wurde noch deutlicher was die Schließungen der Fachhandelsgeschäfte betrifft. Die EK und ihre Partner seien bereit, eine Verfassungsklage einzureichen.

Rückblick auf 2020

Wirtschaftliche Kraft und innovatives Potenzial zur rückhaltlosen Unterstützung ihrer Handelspartner hat die EK in jedem Fall: Das verdeutlicht der Rückblick des Vorstands auf das vergangene Geschäftsjahr, das vor dem Hintergrund der allgegenwärtigen Krisenlage mit einem Umsatzrückgang von 4,7 % auf 2,2 Mrd. Euro (2019: 2,3 Mrd. Euro) sehr zufriedenstellend abgeschlossen werden konnte.

Dabei hat sich einmal mehr die breite Aufstellung der EK ausgezahlt. Während die beiden Geschäftsfelder EK Fashion und EK Sport ein Minus verzeichneten, entwickelten sich alle anderen Geschäftsfelder der EK positiv. Firmenkonjunkturen sind hier vor allem bei Händlern zu vermelden, die auf EK Shopkonzepte wie electroplus oder HappyBaby mit verbindlichen Marketingkampagnen setzen.

Mit dem Ausschüttungsvolumen an die Händler als zentralem Maßstab für den Erfolg einer Verbundgruppe zeigte sich der EK Vorstand ebenfalls einverstanden. Hier wurde mit fast 23 Mio. Euro das hohe Niveau der Vorjahre erneut erreicht. Nach Ausschüttung beträgt das Jahresergebnis der Gruppe rund 3,2 Mio. Euro.

EK FUN: Mit Sicherheit vorn!

Vorsprung im Wettbewerb ausbauen, und das ganz sicher: So heißt die Devise der digitalen Family-Ordermesse EK FUN. Per Mausklick können die Fachhändler am heimischen Monitor auf das umfangreiche Lagerprogramm und ausgewählte ZR-Artikel aus den Sortimentsbereichen Spielwaren, Babyartikel inklusive Textilien sowie PBS von rund 100 Ausstellern zugreifen.

Babyfachhändler treffen dabei auf das neu gestaltete Baby-Lagersortiment und die neuen Herbst-/Winter-Kollektionen von EK Fashion. Hier zaubert das aus Bio-Baumwolle gefertigte Babyface Newborn-Programm mit originellen Designs ein Lächeln auf die Gesichter von Kunden und Händlern, die von den starken Margen profitieren. Für größere Kinder bietet das Programm zum

Schulanfang vieles, was in einer gerade für junge Menschen extrem belastenden Zeit zumindest für kleine Lichtblicke sorgt.

Natürlich stehen auch auf dieser EK Messe die Digitalleistungen im Fokus. Hier werden die Weiterentwicklungen auf der compravo.de-Mehrbranchenplattform ebenso vorgestellt wie die aktuellen Social-Media-Aktivitäten im Konzeptportfolio von HappyBaby. Das breite Dienstleistungsangebot und eine Workshop-Reihe mit unternehmensrelevanten Themen runden das Messe-Programm ab.

„Die EK FUN hat das Potenzial, unsere Handelspartner auch für die Zeit nach Corona fit zu machen. Und damit das noch besser klappt, bieten wir neben Top-Konditionen eine Valutierung der Messeeinkäufe bis zum 30.11.2021“, verweist Jochen Pohle, Bereichsleiter der Business Unit EK Home, auf ein weiteres starkes Argument für den Besuch der digitalen EK FUN.

LICHTconcept 2021 und ein Extra-Highlight am Abend

Parallel zur EK FUN veranstalten die Licht-Profis der beiden Verbundgruppen EK und LICHTHAUSPARTNER gemeinsam mit 35 Ausstellern ihre erste gemeinsame Messe. Beim Branchentreff dreht sich alles um attraktive Sortimente – auch aus dem EK Lagerprogramm – und innovative Absatz- und Marketingkonzepte für die kommende Lichtsaison. Darüber hinaus warten Workshops der Industrie und Fachvorträge zu spannenden Themen wie Lichtplanung oder Motivation & Mindset auf die Besucher, die genau wie die Gäste der EK FUN per Online-Tool zum digitalen Netzwerken aufgerufen sind.

Zum Abschluss des ersten Messetages heißt es dann für alle EK Messegäste: It‘s party time! Die Live-Band „Me and the Heat“ mit „The Voice of Germany“-Sängerin Christin Kieu steht für tolle Songs auf hohem musikalischem Niveau.

Offener Brief des EK-Vorstands

Leben mit Corona: Der Fachhandel „kann Krise“! 

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,  

die Politik hat entschieden, den Lockdown zu verlängern und damit auch den nicht systemrelevanten Einzelhandel geschlossen zu halten. Über den Begriff der Systemrelevanz lässt sich in diesem Zusammenhang sicher trefflich streiten. Im Umgang mit der Pandemie kommt es allerdings weniger auf Definitionen an als auf die unumgängliche Reduzierung direkter Kontakte. Wir sind uns einig, dass die Sicherheit und Gesundheit der Bürger an erster Stelle stehen. Im Rahmen dieser Einschränkungen allerdings muss ein verantwortungsbewusster Umgang möglich bleiben. Der inhabergeführte Einzelhandel ist sich dieser Verantwortung im hohen Maße bewusst. 

Der Lockdown wurde nun also voraussichtlich bis zum 7. März 2021 verlängert. Selbstverständlich sind wir enttäuscht von Beschlüssen, die nicht auf einer differenzierten Bewertung der tatsächlichen Gefahrenherde basieren, sondern vorrangig bestehende Maßnahmen verlängern. Dieses Vorgehen drängt den stationären Fachhandel aus dem Wettbewerb. Die Konsequenz sind vernichtete Existenzen, der Niedergang von Geschäften, die teilweise über Generationen aufgebaut wurden und Innenstädte, die von Filialisten überrollt werden und jeden Charme verlieren. Niemand kann das wollen.  

EK/servicegroup-Vorstand Franz-Josef Hasebrink
EK/servicegroup-Vorstand Franz-Josef Hasebrink

Waren Sie in den letzten Wochen einmal im Großflächen-Supermarkt, beim Discounter um die Ecke oder in einem Drogeriemarkt einkaufen? Da werden Elektrogeräte für den Haushalt und den Heimwerker angeboten, da gehen Socken und T-Shirts über die Laufbänder, da werden Haushalt-, Schreib- und Spielwaren verkauft. Da stehen Menschen ohne Beratung und Begrenzung vor den Warenträgern und drängeln sich auf hochfrequentierten Flächen um ultimative Wochen-Angebote wie Bettwäsche, Bratpfannen oder Parfüm.  

Haben zentral gesteuerte Filialisten bessere Hygienekonzepte als inhabergeführte Spezialisten mit in der Regel geringerer Kundenfrequenz? Sind sie mittelständischen Elektrofachgeschäften, Haushalt-, Mode- und Spielwarenhändlern in Sachen Corona-Krisenmanagement voraus? Ganz sicher nicht! 

Bereits vor dem ersten Lockdown hat der inhabergeführte Einzelhandel mit Unterstützung von Verbundgruppen wie der EK/servicegroup (4.000 genossenschaftliche Mitglieder mit rund 6.000 Einzelhandelsgeschäften, in denen rund 100.000 Beschäftigte tätig sind) Sicherheitskonzepte erarbeitet, die passgenau auf die Verhältnisse im Geschäft abgestimmt sind. Einzelhändler sind Unternehmer, die die Gesundheit ihrer Kunden und Teams in den Mittelpunkt stellen. Einlassordnungen und Hygieneregeln werden konsequent durchgesetzt, Laufwege und Abstandsgebote akribisch ausgewiesen und nachgehalten. Hier drängelt niemand, der Fachhandel „kann Krise“. 

Warum also bleiben Discounter und Drogerien geöffnet, der inhabergeführte Fachhandel jedoch nicht?  

Deshalb ist es jetzt höchste Zeit, die Strategien zu überarbeiten. Mit einer Politik des „Weiter so“ und der nicht ausreichenden Unterstützung sind wir nicht einverstanden. Wir fordern ein klareres und differenzierteres Öffnungsszenario sowie weitere und gerechte Ausgleichszahlungen für den Fachhandel.  

Hier geht es nicht um entgangene Gewinne, die offengebliebene Geschäfte reinvestieren können, sondern ausschließlich um den notwendigen und gerechten Ausgleich von Verlusten zur nackten Existenzsicherung der Unternehmen, die unverschuldet in diese Situation geraten sind. 

Wir sind uns darüber im Klaren, welcher Aufwand hinter der Bearbeitung dieser zahlreichen Ausgleichsanträge steht. Gleichzeitig sehen wir, dass jeder Tag ohne Einnahmen den Einzelhandel immer weiter an den Abgrund drängt. Der schnelle Transfer der Ausgleichszahlungen ist deshalb von existenzieller Bedeutung. 

Mit der Überbrückungshilfe III haben Sie dafür ein Instrument entwickelt, das wahrscheinlich für einen Großteil dieser Einzelhändler geeignet ist. Die ersten unserer rund 4.000 Handelspartner berichten hier von einer sehr komplexen und aufwändigen Antragsstellung, die kaum ohne die kostenpflichtige Unterstützung von Steuerberatern möglich ist. Wir wünschen uns im Interesse unserer Mitglieder, dass dies deutlich unbürokratischer abläuft. 

Wir hören aber auch von einer sehr zügigen Bearbeitung und Bewilligung in den zuständigen Behörden. Dafür sind wir dankbar.  

Anmerken müssen wir auch, dass die Überbrückungshilfe III zum Beispiel nicht bei Mischbetrieben aus Handel und Handwerk greift. Auch davon zählt eine ganze Reihe zu unseren Mitgliedern. 

Wir wissen, dass Ihnen der Einzelhandel in all seinem Facettenreichtum am Herzen liegt. Lassen Sie die Unternehmerinnen und Unternehmer deshalb umgehend wieder das tun, was sie am besten können: verantwortungsvoll handeln! 

Mit freundlichen Grüßen 

Franz-Josef Hasebrink 

Vorstandsvorsitzender EK/servicegroup