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HDE-Konsumbarometer im Dezember: Teil-Lockdown trübt Verbraucherstimmung

Steigende Corona-Infektionszahlen sorgen im Dezember für eine weitere Verschlechterung der Verbraucherstimmung. Nach dem Rückgang im November zeigt das HDE-Konsumbarometer eine Fortsetzung des Sinkfluges für die kommenden Monate an. Das ungebrochene Infektionsgeschehen und der damit verbundene Teil-Lockdown lassen die Verbraucherstimmung damit auf den niedrigsten Stand seit sechs Monaten fallen.

Trotz Weihnachtszeit sind keine Konsumrekorde zu erwarten, die Anschaffungsneigung der Verbraucher geht im Dezember zurück. Vielmehr schränkt der Teil-Lockdown die Möglichkeiten zum Konsum ein. Zwar verlagert sich ein Teil in den Online-Handel, doch grundsätzlich bleiben Anschaffungen vor allem in den Bereichen Tourismus und Gastronomie stark begrenzt.

Auf die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands blicken die Verbraucher im Dezember pessimistisch. In der Verbraucherstimmung schlägt sich insbesondere die Erwartung nieder, dass der Teil-Lockdown einen negativen wirtschaftlichen Effekt nach sich ziehen wird.

Das Infektionsgeschehen und der damit verbundene Teil-Lockdown lassen die Verbraucherstimmung auf den niedrigsten Stand seit sechs Monaten fallen.

Von zunehmender Skepsis ist auch die Einkommenserwartung geprägt. Dabei ist die Arbeitsmarktsituation aktuell unverändert stabil und die Aussichten bei rückläufiger Arbeitslosenzahl im Dezember sind eher positiv. Doch die Verbraucher zeigen sich von dieser Entwicklung nicht überzeugt.

Es ist zu erwarten, dass die im HDE-Konsumbarometer abgebildete Verschlechterung der Verbraucherstimmung weiter anhalten wird. Der Index berücksichtigt die Verlängerung des Teil-Lockdowns noch nicht, da der Befragungszeitraum vor dem Beschluss endete. Auch die Fortschritte in der Bereitstellung von Impfstoffen stimmen nur bedingt optimistisch, ist ein flächendeckender Effekt doch erst in Monaten absehbar.

Das HDE-Konsumbarometer erscheint monatlich und basiert auf einer Umfrage unter 2.000 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und anderen konsumrelevanten Faktoren. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

HDE: Änderungen im Gewerbemietrecht

Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Lambrecht, eine Anpassung des Mietrechts für Gewerbetreibende an die besonderen Umstände der Covid-19-Krise in Angriff zu nehmen, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. „Schon seit März diesen Jahres weist der HDE darauf hin, dass die bestehenden zivilrechtlichen Regeln mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden sind, so dass die Vertragsparteien in gewerblichen Mietverhältnissen häufig keine Klarheit über ihre Zahlungsverpflichtungen und -ansprüche haben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es sei deshalb sehr gut und wichtig, dass die Justizministerin nun den seit Monaten vorliegenden Vorschlag aufgreife und gesetzlich klarstellen wolle, dass regelmäßig ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage vorliege, wenn Mietern in Folge der Covid-19-Krise Einnahmen wegfallen, weil sie ihre gemieteten Geschäftsräume nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Es könne nicht sein, dass die Vermieter sich jeder angemessenen Risikoverteilung verweigerten und die Einzelhändler die Folgen der Corona-Krise allein zu tragen hätten.

Eine entsprechende gesetzliche Klarstellung ist aus HDE-Sicht auch deshalb dringend geboten, weil die Rechtsprechung zu dieser Frage bisher uneinheitlich ist und ein Anpassungsanspruch teilweise erst dann anerkannt wird, wenn der Mieter unmittelbar vor der Insolvenz steht. „Das führt zu problematischen Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen abhängig von der Solvenz der Gewerbetreibenden“, so Genth weiter. Schon deshalb sei eine gesetzliche Klarstellung unerlässlich. Dabei müsse aber auch berücksichtigt werden, dass derzeit viele Einzelhandelsgeschäfte nur mittelbar vom Lockdown light betroffen seien, weil sie ihre Geschäfte zwar öffnen dürften, wegen der staatlichen Restriktionen aber kaum noch Kunden in die Geschäfte kämen. Die Frequenzen in den Innenstädten sind laut Angaben des HDE im Durchschnitt in der zweiten Novemberwoche im Vorjahresvergleich um 43 Prozent zurückgegangen.


BVS: „Nicht nur klicken, auch anfassen!“

Kampagne zur Stärkung des lokalen Einzelhandels startete am 15. September 2020

„Nicht nur klicken, auch anfassen!“ Unter diesem Motto starteten am 15.September 2020 die Handelsverbände mit Unterstützung der Signal Iduna eine kollaborative 360° Kampagne, die das Einkaufserlebnis als sinnliche Erfahrung inszeniert.
Ziel ist es über die Gemeinschaftsinitiative „Anfassbar gut.“, die Innenstädte zu beleben und den durch die Corona-Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogenen lokalen Einzelhandel zu unterstützen.

Herzstück der Kampagne ist ein Imagevideo, das die beim Einkauf erlebten, unterschiedlichen Sinne betont. Einen kuscheligen Pullover anfassen, an Parfüm oder Blumen riechen, die neue Lieblingsplatte im Plattenladen hören, mit der Familie durch liebevolle Läden stöbern und dabei durch die neue Sonnenbrille sehen – lokales Einkaufen spricht alle unsere Sinne an und genau das macht es zu einem emotionalen Erlebnis.

Diese Botschaft wird über eine 360° Kampagne über Social Media, Printanzeigen, Out-of-home, aber auch direkt durch Plakate über lokale Händler kommuniziert. Die Mitglieder der Handelsverbände können sich über ein Download-Portal passende Materialien herunterladen und so aktiv die Kampagne unterstützen.

„Der stationäre Einzelhandel hat unter der Corona-Pandemie stark gelitten, deswegen möchten wir ihn jetzt mit unserer Kampagne unterstützen. Das lokale Einkaufen ist ein Erlebnis für die Sinne und genau das wird mit der Kampagne in den Mittelpunkt gestellt“ sagt Denise Stahlhuth (Signal Iduna).

Was sind Deutschlands Lieblingsläden? – Gewinnspielaktion für Endkunden:
Was zeichnet unsere Innenstädte aus? Es ist vor allem die Individualität und die Vielfalt – insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Um genau diese zu unterstützen, sucht die Initiative monatlich einen „Anfassbar gut.“-Laden. Im Rahmen eines Gewinnspiels können Endkunden ihr Lieblingsgeschäft nominieren und uns mitteilen, warum sie genau hier am liebsten einkaufen. Gewinnt der Laden, erhält der Nominierende einen 250,00€-Gutschein für sein Lieblingsgeschäft.

Wie beleben Händler ihre Stadt? – Gewinnspielaktion für Händler
Zusätzlich dazu wird unter den im Rahmen des Gewinnspiels nominierten Händlern ein weiterer Preis von bis zu 10.000€ ausgelobt – und dieses Mal sind die kreativen Ideen der Händler gefragt.

Gesucht: Das beste Konzept eines Händlers zur Belebung seiner Stadt bzw. seines Viertels. Der Gewinner erhält bis zu 10.000€ zur Umsetzung der eigens kreierten Ideen – 2.000€ pro Sinneswahrnehmung, die mit dem Konzept angesprochen wird.

Die Preisverleihung erfolgt öffentlichkeitswirksam auf dem Handelskongress 2020 in Berlin.

Die Microsite „nichtnurklicken.de“ zeigt die komplette Kampagne inklusive Imagefilm in Aktion und ist zugleich Landingpage für alle Interessenten und Händler, die mitmachen wollen.

Über Anfassbar gut:
„Anfassbar gut.“ ist eine Initiative der des HDE in Zusammenarbeit mit der Signal Iduna , die im März dieses Jahres zur Stärkung des lokalen Handels ins Leben gerufen wurde. Es werden dabei regelmäßig Themen und Angebote rund um Digitalisierung, Absicherung und Services, speziell für den Handel, präsentiert. Mehr Informationen finden Sie unter:

http://www.anfassbargut.com

HDE: Kassengesetz und Regelchaos

Großen Rechtsunsicherheiten sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die Einzelhändler aufgrund eines Erlasses des Bundesfinanzministers zur Umsetzung des Kassengesetzes am 11. September 2020 ausgesetzt. Mit seiner Anweisung an die Finanzverwaltung will die Bundesebene die im Juli erlassenen Vorgaben der Länder für einen Aufschub der Umsetzung des Gesetzes aushebeln.

„Die Handelsunternehmen können die Vorgaben des Kassengesetzes nicht fristgerecht umsetzen. Der Bundesfinanzminister bringt die Händler in eine höchst unsichere Lage, in der sie sehenden Auges gegen die Vorgaben verstoßen werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Situation sei für die Unternehmen nicht akzeptabel und müsse so rasch wie möglich wieder bereinigt werden

Bei den Vorgaben des Kassengesetzes geht es um die Ausrüstung von Kassen mit zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE). Die Bundesländer hatten auch mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise und die bis heute noch nicht auf dem Markt verfügbaren Cloud-basierten Lösungen für große Unternehmen für die Umsetzung weiteren Aufschub vorgesehen. Der Bundesfinanzminister zwingt mit seinem Erlass die Händler nun aber, entsprechende Sicherheitseinrichtungen bis zum 30. September anzuschaffen oder beim Finanzamt einen individuellen Antrag auf Verlängerung zu stellen. „Die Händler und die Finanzverwaltungen der Bundesländer haben sich auf die Fristverlängerung verlassen. Dass diese nun kurzfristig von der Bundesebene für ungültig erklärt werden sollen, ist eine Farce“, so Genth weiter. Größere Handelsunternehmen könnten in dieser kurzen Zeit schon rein technisch gar nicht alle Kassen nachrüsten. Da einfache, zentral gesteuerte Cloud-Lösungen noch nicht auf dem Markt verfügbar seien, müsste die Kasse einzeln umgestellt werden. In der Folge würde es eine Flut von Einzelanträgen auf Fristverlängerung der Unternehmen geben, die von den Finanzämtern nicht rechtzeitig bewältigt werden kann.

„Der Bundesfinanzminister sollte die Länderregelungen akzeptieren und den Unternehmen bis zum 31.3.2021 Zeit geben. Das jetzige Vorgehen ist eines Rechtsstaates nicht würdig“, so Genth weiter. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung sei richtig und wichtig – auch für einen fairen Wettbewerb. Dabei dürften aber nicht rechtstreue Unternehmen durch politische Spielchen in Konflikt mit dem Gesetz gezwungen werden.

HDE | Ein Drittel der Nicht-Lebensmittelhändler massiv in Existenznot

Laut einer aktuellen HDE-Trendumfrage bei mehr als 600 Einzelhandelsunternehmen aus dem Non-Food-Bereich, leidet der der Einzelhandel leidet nach wie vor massiv an schwachen Umsätzen und unter geringen Kundenfrequenzen. Diese liegen weit unter Vorjahresniveau. Ein Drittel der Nicht-Lebensmittelhändler sieht deshalb seine unternehmerische Existenz massiv bedroht und braucht dringend weitere finanzielle Hilfen des Staates.

Die Umfrage macht deutlich, wie dramatisch die Lage für viele Nonfood-Händler ist: So sieht ein Drittel dieser Unternehmen seine unternehmerische Existenz aufgrund der Corona-Krise bedroht und ist nach eigenen Angaben aktuell auf neue, zusätzliche finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. „Die Bundesregierung muss dringend mit einem Rettungsfonds mit nicht-rückzahlpflichtigen Finanzhilfen nachlegen. Ansonsten werden viele Arbeitsplätze verloren gehen und die Innenstädte vielerorts veröden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Lage im Nicht-Lebensmittelhandel spitze sich weiter zu. Viele Händler hielten nicht mehr lange durch.

Die Konsumstimmung liegt nach wie vor am Boden. Zudem sorgen die Auflagen für das Einkaufen in den Geschäften mit einer Begrenzung der Anzahl der Kunden im Laden und der Auflage, einen Mund-Nasen-Schutz im Einzelhandel tragen zu müssen, nicht unbedingt für ein positives Einkaufserlaubnis. „Es werden nur Bedarfskäufe getätigt, mehr nicht. Der Handel ist noch lange nicht durch die Krise“, so Genth.

Die HDE-Umfrage zeigt, dass rund ein Drittel der befragten Nonfood-Händler in der laufenden Woche bisher höchstens die Hälfte der Erlöse des Vorjahres erreichen konnte. Ein weiteres Viertel der Händler liegt zwischen 50 und 75 Prozent der normalerweise erwarteten Umsätze. Wesentlicher Faktor für diesen Einbruch sind vielfach noch schwache Kundenfrequenzen.

Darüber hinaus sind die Handelsunternehmen in dieser schwierigen Lage gezwungen, insbesondere in den Gesundheitsschutz zu investieren. Der Aufwand betrug hier je Standort der HDE-Umfrage zufolge durchschnittlich 4.000 Euro. Mit dem Verhalten ihrer Kunden zeigen sich die Einzelhändler in den allermeisten Fällen sehr zufrieden: „Die Kunden halten sich weitestgehend an die Vorschriften zum Gesundheitsschutz und tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung“, so Genth weiter. Nur in wenigen Einzelfällen musste der Handel seine Kunden bisher deutlicher sensibilisieren.

HDE fordert Coronaschecks über 500 Euro für alle Bürger

Der HDE  Handelsverband Deutschland stellte am 27. April 2020 seine konkreten Vorschlag zur Stimulierung des privaten Verbrauchs vor:

Konjunkturpaket für Handel und Binnenwirtschaft

Konsum bricht angesichts Coronakrise ein

Die Corona-Pandemie hat eine gesamtwirtschaftliche Krise ausgelöst. Dies betrifft massiv auch den privaten Konsum, der mit einem Anteil von 51 Prozent am Bruttoinlandsprodukt die stärkste Kraft der Binnenwirtschaft ist. Rund ein Drittel der privaten Nachfrage fließt dabei in den Einzelhandel, der im vergangenen Jahr mit 3 Millionen Beschäftigten rund 544 Milliarden Euro umsetzte.

Verbraucherstimmung auf Tiefpunkt

Der stationäre Nonfood-Einzelhandel liegt seit Mitte März durch die Schließungen weitestgehend still. Pro Tag verlieren die Unternehmen bis zu einer Milliarde Euro. Gleichzeitig ist die Verbraucherstimmung auf einem historischen Tiefpunkt. Die Kunden befinden sich im Krisenmodus.

Schwache Binnenkonjunktur verschärft Rezession

In der Finanzkrise war der Konsum ein zentraler Stabilitätsfaktor. Auf diese Erfahrung sollte man sich in der Coronakrise besinnen, denn eine absehbar schwache Binnenkonjunktur würde die Auswirkungen der Krise verlängern und verschärfen.

Immer mehr Beschäftigte sind bereits in Kurzarbeit oder werden es in den kommenden Wochen sein, die Anzahl der Arbeitslosen steigt an. Die deutlich verschlechterte Verbraucherstimmung deutet zudem darauf hin, dass auch nach Lockerung der aktuellen Schutzmaßnahmen ohne Gegenmaßnahmen noch mit einer längeren Zurückhaltung der Verbraucher zu rechnen ist.

Coronaschecks als Impuls für den privaten Verbrauch

Bürger und Unternehmen brauchen ein schnelles und klares Aufbruchsignal für die Zeit nach der Krise. Die Binnennachfrage muss gestärkt werden. Dabei ist vor allem die private Konsumnachfrage ein wichtiger Impulsgeber für die Gesamtwirtschaft, die auch in vorgelagerten Wirtschaftsstufen für Belebung sorgt.

Wichtig ist eine Maßnahme, die spürbar und ohne zeitliche Verzögerung bei breiten Bevölkerungsschichten und der Wirtschaft ankommt. Dabei müssen insbesondere auch Haushalte mit Liquiditätsbeschränkungen erreicht werden, sowohl aus sozialen Aspekten, als auch, weil dort zusätzliches Einkommen unmittelbar in Konsum umgesetzt wird.

Ein zusätzliches Einkommen von 500 Euro je Einwohner würde einen Nachfrageimpuls von bis zu 40 Milliarden Euro bedeuten. Die große Herausforderung ist, dieses zusätzliche Einkommen allen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet auch, dass dieser Konsumimpuls nicht mit anderen Transfers verrechnet wird.

Konkreter Vorschlag

Aufgrund der unterschiedlichen Verhältnisse der Haushalte scheint ein mehrgleisiges Vorgehen am sinnvollsten.

  • Arbeitnehmer könnten das Geld über die Lohnabrechnung erhalten; über die Anzahl der Kinderfreibeträge könnten auch Minderjährige erfasst werden. Die Finanzämter würden dann eine Erstattung an die Arbeitgeber vornehmen.
  • Für Rentner wäre eine Auszahlung über die Rentenkasse am einfachsten.
  • Transferempfänger ließen sich über die Arbeitsämter erreichen; hier ist über das anzurechnende Kindergeld auch die Anzahl der Minderjährigen bekannt.
    Freiberufler, Selbständige, andere Unternehmer und sonstige Personen könnten ein ähnliches Antrags- und Auszahlungsverfahren nutzen, wie es für die Soforthilfen an Soloselbständige entwickelt wurde.