Offener Brief

4 Beiträge

Offener Brief der EK/servicegroup an den Wirtschaftsminister

Sehr veehrte Leser:innen von SPIELZEUGinternational,

Sie finden nachstehend den dritten offenen Briefes des EK/servicegroup-Vorstandsvorsitzenden Franz-Josef Hasebrink vom 15.12.2021 an Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck:

Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Habeck, 

herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Bildung der Ampel-Koalition, wir freuen uns über die spürbare Aufbruchstimmung in der Politik.  

Steigende Inzidenzen bei einer weiterhin niedrigen Impfquote bringen das Gesundheitssystem aktuell an die Grenzen seiner Belastbarkeit und stellen unser Land vor große Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bestehen können.  

Als europäischer Verbund von fast 4.000 Einzelhandelsunternehmen mit über 6.000 Geschäften begrüßen wir dabei ausdrücklich die mit dem aktuell beschlossenen Infektionsschutzgesetz einhergehende Entscheidung, Gesellschaft und Wirtschaft nicht erneut mit einem vollständigen Lockdown bundesweit lahmzulegen, sondern gezielt gegen Corona-Hotspots auf Landes- bzw. kommunaler Ebene vorzugehen. Voraussetzung ist hier die kompromisslose Durchsetzung beschlossener Maßnahmen wie beispielsweise die 3G-Regelungen am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. 

Auch die jüngsten Beschlüsse zur 2G-Regelung in weiten Teilen des öffentlichen Raums zeigen, dass die Politik aus den Erfahrungen der letzten Monate Lehren gezogen hat: Der differenzierte Umgang mit Geimpften und Ungeimpften wird bestehende gesellschaftliche Spannungsfelder zwar nicht auflösen, dennoch sind klare Entscheidungen aus unserer Sicht eine wichtige Voraussetzung für eine lösungsorientierte Debatte.  

Einmal mehr steht dabei allerdings neben der Praktikabilität die Frage der Rechtssicherheit im Raum: Eine staatlich angeordnete 2G-Kontrollpflicht kurzfristig auf den Einzelhandel zu übertragen, ist nicht so einfach umsetzbar. Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer sind keine geschulten Ordnungskräfte, die die unterschiedlichsten Impf- und Genesenen-Nachweise auf ihre Gültigkeit prüfen können. Die Unternehmer im Falle von unbeabsichtigten Verstößen mit hohen Bußgeldern zu überziehen, verletzt dabei nicht nur das Gebot der Fairness: Es erzeugt weitere Verwerfungen im Handel, die es zu vermeiden gilt.  

Eine der aktuellen Pandemielage angemessene kurze Übergangsphase hätte hier zur Aufklärung und Vorbereitung beigetragen und wäre damit sowohl Nicht-Geimpften als auch den Händlern entgegengekommen.    

Nachdem die Lockdowns der Vergangenheit den Einzelhandel in weiten Teilen an den Rand des wirtschaftlichen Ruins gebracht haben, hat sich spät die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Branche kein Treiber der Pandemie ist. Der Beitrag zum Infektionsgeschehen ist aufgrund der konsequenten Anwendung durchdachter Sicherheits- und Hygienekonzepte gering geblieben. Das verantwortungsvolle Handeln der Unternehmerinnen und Unternehmer über alle Betriebsformen hinweg hat somit gezeigt, dass der überwiegend mittelständisch geprägte Handel angemessen und zielführend auf die Corona-Lage reagiert.  

Diese gesamtgesellschaftliche Verpflichtung wird die Branche weiterhin wahrnehmen und gleichzeitig die Attraktivität der Fachgeschäfte vor Ort mit trendigen Sortimenten, kundenorientierten Konzepten und dem gewohnt leidenschaftlichen Engagement sicherstellen. 

Zur Existenzsicherung allein ausreichend ist diese grundsätzliche Haltung jedoch nicht, denn der Einzelhandel ist keine Insel. Aus den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit ist auch auf politischer Ebene das Bewusstsein gewachsen, dass der Lebensraum der Innenstädte seine Anziehungskraft aus dem Dreiklang von Handel, Gastronomie und Erlebnisvielfalt bezieht. Restriktionen gegen Restaurants, Kneipen oder Kinos treffen deshalb auch den Einzelhandel und wirken sich unmittelbar auf die Umsatz- und Ertragssituation der Fachgeschäfte aus.  

Aus diesen Gründen – wir haben wiederholt darauf hingewiesen – sind höhere Investitionen in die Stadtentwicklung genauso notwendig wie die Umsetzung belebender City-Konzepte. Zusätzlich braucht es für die wichtige Digitalisierung des mittelständischen Einzelhandels staatliche Unterstützung. Gleichzeitig sind neue Regeln für den digitalen Handel notwendig, um die übergroße Marktmacht der global agierenden Plattformen zu beschränken. 

Nach mehr als 20 Monaten pandemiebedingter Umsatz- und Ertragsausfälle und der dramatischen Abschmelzung finanzieller Reserven sind die Händlerinnen und Händler trotz der politischen Garantie auf offene Ladentüren unverändert auf die Unterstützung des Staates angewiesen. Die jüngste Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 zeigt, dass diese Gegebenheiten von den politisch Verantwortlichen anerkannt werden.  

Darüber freuen wir uns, auch wenn die zur Verfügung gestellten Mittel die finanziellen Einbrüche nicht kompensieren können und hier dringend nachgebessert werden muss. Die neuen Regelungen, die das gesellschaftliche Leben und damit auch den Konsum noch weiter einschränken, sorgen für nicht mehr hinnehmbare Ertragsverluste im stationären Einzelhandel, durch die oftmals nötige Investitionen zum Beispiel in die Digitalisierung des stationär geprägten inhabergeführten Fachhandels nicht möglich sind. Auch hier besteht akuter Handlungsbedarf für die neue Bundesregierung, um Wettbewerbsverzerrungen im Handel zu verhindern.  

Gleichzeitig gilt es jetzt, das Impftempo mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhöhen. Wir sind uns der Gefahr einer zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung bewusst, plädieren aber dennoch für die zeitnahe Einführung einer Impfpflicht für diejenigen, die geimpft werden können. Nur so werden wir die Pandemie in den Griff bekommen. 

Corona wird uns weiterhin bewegen – die gewünschte Richtung können wir alle durch unser verantwortliches Verhalten mitbestimmen. Der Einzelhandel wird seinen Teil dazu beitragen. 

Ich lade Sie herzlich ein, mit uns zu diesen Themen in den Austausch zu kommen. Sowohl als Vorstandsvorsitzender der EK als auch als Vizepräsident des Mittelstandsverbunds ZGV würde ich mich über einen persönlichen Dialog mit Ihnen freuen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Franz-Josef Hasebrink 

Vorstandsvorsitzender EK/servicegroup 

Zweiter offener Brief der EK an Bundesminister Peter Altmaier

Gerne veröffentlichen wir den zweiten offenen Brief des EK-Vorstandsvorsitzenden Franz-Josef Hasebrink an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Wortlaut:

Zweiter offener Brief der EK an Bundesminister Peter Altmaier, 16.07.2021

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier, 

die Corona-Krise hinterlässt ihre Spuren in allen Bereichen der Gesellschaft. Wie viele andere Branchen leidet auch der Einzelhandel unter den Folgen und kämpft um das wirtschaftliche Überleben. Dabei haben die inhabergeführten mittelständischen Unternehmen ihre Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten einmal mehr unter Beweis gestellt. Als Verbundgruppe mit gut 2.000 Anschlusshäusern allein in Deutschland wissen wir, mit welcher Kraft und Leidenschaft sich die Händler gegen die Auswirkungen der Pandemie stemmen.

Als festes Fundament hat sich hier das oft über Generationen hinweg nachhaltige Wirken der Händlerfamilien erwiesen. Die tiefe Verwurzelung im Gemeinwesen und das im besten Sinne des Wortes konservative Wirtschaften haben die Unternehmen in die Lage versetzt, überschaubare Durststrecken zu überstehen.

Doch dieses Fundament bröckelt und verliert spürbar an Tragfähigkeit. Die finanzielle Substanz vieler Händler ist in den letzten 15 Monaten dramatisch abgeschmolzen.

Kapitalreserven wurden aufgebraucht, um Umsatz- und Ertragsrückgänge bzw. vollständige Einbrüche abzufedern. Dazu kommen die langfristigen Folgen ausgefallener Investitionen, zum Beispiel in die wichtige Digitalisierung, aufgrund ausbleibender Gewinne. Die entsprechende Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit liegt auf der Hand. 

Es ist gut, dass der Staat, in dem wir leben und arbeiten, Unternehmer, die soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter tragen, in der aktuellen Situation nicht allein lässt. Und es ist nachvollziehbar, dass es bei den Corona-bedingten Einschränkungen von politischen Handlungsspielräumen und der Vergabe von Förderungsmitteln zu Unwuchten gekommen ist.

Nicht hinnehmbar ist allerdings, dass das Sonderopfer, das der Handel durch die drastischen Einschränkungen der Berufsausübung gerade in den Lockdown-Phasen erbracht hat, nur sehr unzureichend anerkannt wird. Bei unserer Forderung nach staatlicher Unterstützung geht es nicht um Subventionierung oder Hilfszahlungen an eine Branche, sondern schlicht um den Ausgleich unverschuldeter Verluste.

Darüber hinaus wollen wir sichergestellt wissen, dass grundlegende systemische Defizite beseitigt werden: Über die kurzfristige Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel hinaus ist der Einzelhandel auf verlässliche langfristige Perspektiven angewiesen. Ein Gesetz wie die „Bundes-Notbremse“ hängt hier wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Händler, denn auch pandemische Lagen können sich wiederholen. Die eingereichte Klage vor dem BVerfG zielt dabei u. a. auf das Recht der freien Berufsausübung, die nicht durch die Höhe von Inzidenzwerten eingeschränkt bzw. unterbunden werden darf. Schließlich ist der Handel nachweislich kein Treiber der Pandemie. 

Was mittelständische Unternehmer definitiv voranbringen, ist die Entwicklung einer Innenstadt-Kultur, die sich durch den Dreiklang aus Handel, Gastronomie und Erlebnisvielfalt auszeichnet. Ein Zusammenspiel, das attraktive Lebensräume prägt und gleichzeitig für die Vielfalt einer Handelslandschaft steht, die wir nicht allein dem Online-Business überlassen sollten. Bei der Neuausrichtung der Geschäftsmodelle als Antwort auf die beschleunigte Digitalisierung ist politische Unterstützung notwendig, denn der Erhalt lebenswerter Innenstädte ist unserer Überzeugung nach von gesamtgesellschaftlichem Interesse.

Corona hat das Verbraucherverhalten verändert. Dieser Herausforderung wird sich der stationäre Fachhandel auch nach der Pandemie stellen und sich weiterhin ganz auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden konzentrieren – wenn es die wirtschaftlichen und gesetzlichen Grundlagen denn zulassen. So sind regulierende Eingriffe wie beispielsweise eine Home Office-Pflicht grundsätzlich kontraproduktiv, da Arbeitgeber von sich aus ein hohes Interesse daran haben, den Mitarbeitenden attraktive und sichere Arbeitsplätze anzubieten.

Der inhabergeführte Handel wird die veränderten Rahmenbedingungen als Grundlage nehmen, sich selbst weiterzuentwickeln und die Zukunft des Handels mitzugestalten. Aktive Unternehmer, die seit Generationen den deutschen Mittelstand stark machen, werden die Herausforderungen annehmen und die Chancen nutzen, wenn auch die Reserven mancher Unternehmen aufgebraucht und Investitionen deshalb nicht möglich sind. Die Geschäfte sind wieder geöffnet. Aber genau wie Sie gehen auch wir davon aus, dass Unternehmen nach dem Wiedererwachen der Kauflust acht bis zehn Monate brauchen, um die Vor-Corona-Umsatzzahlen zu erreichen. Zeit, die viele Händler nicht mehr haben, wenn die erlittenen Verluste nicht ausgeglichen werden.  

Die Politik ist gefragt, die richtigen Lehren aus der Pandemie zu ziehen. Notwendige strukturelle Reformen müssen jetzt angegangen werden. Konzepte zur Belebung der Innenstädte müssen her, in Stadtentwicklung muss mehr investiert werden. Der mittelständische Handel muss bei der so wichtigen Digitalisierung mit staatlichen Mitteln unterstützt werden. Gleichzeitig muss die Politik die übergroße Marktmacht der global agierenden Plattformen beschränken, wir brauchen neue Regeln für den digitalen Handel. Wie es auf Grundlage des „Digital Markets Act“ auf EU-Ebene bereits diskutiert wird, muss in Deutschland die digitale Plattformwirtschaft neugestaltet werden, so dass die Belange aller Marktteilnehmer, auch die des inhabergeführten Fachhandels, berücksichtigt werden. Sonst werden zukünftige Generationen dem mittelständischen Handel den Rücken kehren, die gesellschaftlichen Folgen in unseren Städten und auf dem Arbeitsmarkt wären kaum beherrschbar.

Sehr geehrter Herr Altmaier, geben Sie dem Fachhandel die Unterstützung, auf die er Anspruch hat und die Freiheiten, die er verdient. Für einen starken Mittelstand in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen  
Franz-Josef Hasebrink

Zweiter offener Brief der EK an Bundesminister Peter Altmaier

„Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier, 

die Corona-Krise hinterlässt ihre Spuren in allen Bereichen der Gesellschaft. Wie viele andere Branchen leidet auch der Einzelhandel unter den Folgen und kämpft um das wirtschaftliche Überleben. Dabei haben die inhabergeführten mittelständischen Unternehmen ihre Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten einmal mehr unter Beweis gestellt. Als Verbundgruppe mit gut 2.000 Anschlusshäusern allein in Deutschland wissen wir, mit welcher Kraft und Leidenschaft sich die Händler gegen die Auswirkungen der Pandemie stemmen.

Als festes Fundament hat sich hier das oft über Generationen hinweg nachhaltige Wirken der Händlerfamilien erwiesen. Die tiefe Verwurzelung im Gemeinwesen und das im besten Sinne des Wortes konservative Wirtschaften haben die Unternehmen in die Lage versetzt, überschaubare Durststrecken zu überstehen.

Doch dieses Fundament bröckelt und verliert spürbar an Tragfähigkeit. Die finanzielle Substanz vieler Händler ist in den letzten 15 Monaten dramatisch abgeschmolzen.

Kapitalreserven wurden aufgebraucht, um Umsatz- und Ertragsrückgänge bzw. vollständige Einbrüche abzufedern. Dazu kommen die langfristigen Folgen ausgefallener Investitionen, zum Beispiel in die wichtige Digitalisierung, aufgrund ausbleibender Gewinne. Die entsprechende Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit liegt auf der Hand. 

Es ist gut, dass der Staat, in dem wir leben und arbeiten, Unternehmer, die soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter tragen, in der aktuellen Situation nicht allein lässt. Und es ist nachvollziehbar, dass es bei den Corona-bedingten Einschränkungen von politischen Handlungsspielräumen und der Vergabe von Förderungsmitteln zu Unwuchten gekommen ist.

Nicht hinnehmbar ist allerdings, dass das Sonderopfer, das der Handel durch die drastischen Einschränkungen der Berufsausübung gerade in den Lockdown-Phasen erbracht hat, nur sehr unzureichend anerkannt wird. Bei unserer Forderung nach staatlicher Unterstützung geht es nicht um Subventionierung oder Hilfszahlungen an eine Branche, sondern schlicht um den Ausgleich unverschuldeter Verluste.

Darüber hinaus wollen wir sichergestellt wissen, dass grundlegende systemische Defizite beseitigt werden: Über die kurzfristige Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel hinaus ist der Einzelhandel auf verlässliche langfristige Perspektiven angewiesen. Ein Gesetz wie die „Bundes-Notbremse“ hängt hier wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Händler, denn auch pandemische Lagen können sich wiederholen. Die eingereichte Klage vor dem BVerfG zielt dabei u. a. auf das Recht der freien Berufsausübung, die nicht durch die Höhe von Inzidenzwerten eingeschränkt bzw. unterbunden werden darf. Schließlich ist der Handel nachweislich kein Treiber der Pandemie. 

Was mittelständische Unternehmer definitiv voranbringen, ist die Entwicklung einer Innenstadt-Kultur, die sich durch den Dreiklang aus Handel, Gastronomie und Erlebnisvielfalt auszeichnet. Ein Zusammenspiel, dasattraktive Lebensräume prägt und gleichzeitig für die Vielfalt einer Handelslandschaft steht, die wir nicht allein dem Online-Business überlassen sollten. Bei der Neuausrichtung der Geschäftsmodelle als Antwort auf die beschleunigte Digitalisierung ist politische Unterstützung notwendig, denn der Erhalt lebenswerter Innenstädteist unserer Überzeugung nach von gesamtgesellschaftlichem Interesse.

Corona hat das Verbraucherverhalten verändert. Dieser Herausforderung wird sich der stationäre Fachhandel auch nach der Pandemie stellen und sich weiterhin ganz auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden konzentrieren – wenn es die wirtschaftlichen und gesetzlichen Grundlagen denn zulassen. So sind regulierende Eingriffe wie beispielsweise eine Home Office-Pflicht grundsätzlich kontraproduktiv, da Arbeitgeber von sich aus ein hohes Interesse daran haben, den Mitarbeitenden attraktive und sichere Arbeitsplätze anzubieten.

Der inhabergeführte Handel wird die veränderten Rahmenbedingungen als Grundlage nehmen, sich selbst weiterzuentwickeln und die Zukunft des Handels mitzugestalten. Aktive Unternehmer, die seit Generationen den deutschen Mittelstand stark machen, werden die Herausforderungen annehmen und die Chancen nutzen, wenn auch die Reserven mancher Unternehmen aufgebraucht und Investitionen deshalb nicht möglich sind. Die Geschäfte sind wieder geöffnet. Aber genau wie Sie gehen auch wir davon aus, dass Unternehmen nach dem Wiedererwachen der Kauflust acht bis zehn Monate brauchen, um die Vor-Corona-Umsatzzahlen zu erreichen. Zeit, die viele Händler nicht mehr haben, wenn die erlittenen Verluste nicht ausgeglichen werden.  

Die Politik ist gefragt, die richtigen Lehren aus der Pandemie zu ziehen. Notwendige strukturelle Reformen müssen jetzt angegangen werden. Konzepte zur Belebung der Innenstädte müssen her, in Stadtentwicklung muss mehr investiert werden. Der mittelständische Handel muss bei der so wichtigen Digitalisierung mit staatlichen Mitteln unterstützt werden. Gleichzeitig muss die Politik die übergroße Marktmacht der global agierenden Plattformen beschränken, wir brauchen neue Regeln für den digitalen Handel. Wie es auf Grundlage des „Digital Markets Act“ auf EU-Ebene bereits diskutiert wird, muss in Deutschland die digitale Plattformwirtschaft neugestaltet werden, so dass die Belange aller Marktteilnehmer, auch die des inhabergeführten Fachhandels, berücksichtigt werden. Sonst werden zukünftige Generationen dem mittelständischen Handel den Rücken kehren, die gesellschaftlichen Folgen in unseren Städten und auf dem Arbeitsmarkt wären kaum beherrschbar.

Sehr geehrter Herr Altmaier, geben Sie dem Fachhandel die Unterstützung, auf die er Anspruch hat und die Freiheiten, die er verdient. Für einen starken Mittelstand in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen  

Franz-Josef Hasebrink“

Duo Schreib+Spiel: Offener Brief an Lego

Uns erreichte heute ein offener Brief von Duo Schreib+Spiel an Lego, den wir hier gerne im Wortlaut veröffentlichen:

“ Sehr geehrte Frau Pascha-Gladyshev,

ich schreibe Sie heute an, um Ihnen aus Sicht des Handels eine Rückmeldung zu geben welche Auswirkungen Ihre Entscheidung, die Mehrwertsteuer der Lego-UVP anzugleichen, für zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte hat.

Ich glaube, ich war nicht der Einzige, der überrascht war, als die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets ab dem 1. Juli 2020 bis voraussichtlich 31. Dezember 2020 den Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% abgesenkt hat. Nicht zuletzt, da mir klar war, welcher zusätzlicher Aufwand damit im Handel entstehen wird. Umso erleichterter war ich, als ich die folgende PR-Meldung gelesen habe.

In der Presseerklärung des BMWi heißt es:

„… Maßstab hierfür ist die Preisangabenverordnung (PAngV), für die das BMWi innerhalb der Bundesregierung federführend ist. Danach können die Händler und Anbieter von Dienstleistungen für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des § 9 Absatz 2 PAngV Gebrauch machen und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung zum Beispiel sämtlicher Regale in der Nacht zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen.“

Die ganze Mitteilung finden Sie unter:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200612-unbuerokratische-umsetzung-der-mehrwertsteuersenkung-bei-preisangaben-durch-pauschale-rabatte-moeglich.html

Gerade der stationäre Handel leidet unter den zahlreichen Beschränkungen, die durch die Coronapandemie ins Leben gerufen wurden, wie etwa die angeordneten Betriebsschließungen im Frühjahr oder die gegenwärtigen Zugangsbeschränkungen und Maskenpflichten. Lego als Marktführer entscheidet nun, die UVP der Lego-Produkte anzupassen und oktroyiert dem Handel seine Lösung auf. Lego setzt damit Zeichen in der Branche, denen weitere Hersteller folgen werden. Letztendlich nimmt Lego dem Handel die Option seine individuelle Lösung umzusetzen und verursacht weiteren Aufwand. Natürlich werden alle Händler Ihre Waren mit 16% Mehrwertsteuer verkaufen. Einige werden die Differenzen an der Kasse auszahlen, gutschreiben oder mit Waren vergüten – Hier stehen bei duo schreib & spiel entsprechende Konzepte bereit.

Welchen Sinn macht es, wenn z.B. der Lego Technik Artikel, Mini Claas Xerion, #42102 mit einem Schwellenpreis 9,99 € inkl. 19 % MwSt. ab 01.07.2020 laut abgesenkter Preisliste vom 22.06.2020 dann zu 9,74 € verkauft wird? Der Händler könnte z.B. auf einer Kundenkarte die Summen sammeln und ab z.B. 5,00 € die angesparte MwSt. beim Folgekauf verrechnen. Es käme zu Kundenprogrammen, von denen der Handel und die Hersteller profitieren! Dies funktioniert nun nicht mehr, da der Händler die Legoartikel rausrechnen muss, da hier bereits die Preise angeglichen wurden. – Es entsteht also unnötiger Mehraufwand, der alles verkompliziert und wie man der zitierten Pressemeldung entnehmen kann, nicht gewollt ist. Im „schlimmsten“ Fall entscheiden sich Händler, Artikel, die nicht im Fokus des Verbrauchers stehen und einen Preis von 9,99 inkl. 19 % MwSt. für 9,99 inkl. 16% MwSt. zu verkaufen, um so mehr Marge einzunehmen. Von dieser Entscheidung profitiert auch der Verbraucher, da der lokale Handel so seine entstandenen Verluste des 1. HJ ansatzweise reduzieren kann.

Ein praktikabler Ansatz zur Förderung des Handels in der Krise durch Lego ist z.B., wenn dem Handel kleinpreisige Artikel zur Verfügung gestellt werden, mit denen die MwSt. beim Verbraucher durch kostenlose Zugaben ausgeglichen werden kann. Das bedeutet, dass z.B. der Konsument im Geschäft den City-Polizei-Artikel, #60242 „Festnahme auf der Autobahn“ für 19,99 kauft,  anstatt zum Preis 19,49 € laut der abgesenkten Lego-Preisliste vom 22.06.2020. Die Konsumenten erhalten als „Mehrwertsteuerausgleich“ vom Fachhändler, anstelle der 50 Cent, z.B. eine kostenlose Legofigur!  

Händler mit Onlineangeboten müssen ebenfalls alle neuen UVP übernehmen, da sie, falls sie mit Streichpreisen arbeiten möchten, sonst sofort abmahnfähig sind! Erneuter, unnötiger zusätzlicher Aufwand für den Handel!

Die Praxis hat gezeigt, dass ein Händler quasi die UVP des Herstellers übernehmen muss, da der Verbraucher die Preispolitik des Geschäfts bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigt.  Zwar darf ein Hersteller UVP für seine Produkte in Umlauf bringen, muss er aber nicht. – es wäre auch nichts passiert, wenn Lego für die 6 Monate darauf verzichtet hätte. Manchmal ist weniger eben mehr!

In der Vergangenheit war die Kommunikation zwischen Marktführer und Handelsverbänden sehr effektiv. Es würde mich sehr freuen, wenn wir künftig diesen Zustand wieder erreichen – wir stehen wie immer gerne für Gespräche zur Verfügung.

Ich freue mich von Ihnen zu hören und verbleibe bis dahin

mit freundlichen Grüßen.

Thorsten Paedelt „

_______________________

duo schreib & spiel
Verwaltungsges. mbH & Co. Vertriebs KG
Wilhelm-Kabus-Straße 75
10829 Berlin, Germany