Sanierungskurs von Beluga wird im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens fortgeführt. 

Die Firma Beluga aus Fürth teilte in einer Pressemitteilung folgendes mit:

„Das Amtsgericht Fürth hat einem Antrag der Geschäftsführung der Beluga Spielwaren GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung am 09.10.2018 zugestimmt. Mit diesem Schritt erhält BELUGA die Möglichkeit, im Einvernehmen mit den Gläubigern, Mitarbeitern und Geschäftspartnern einen Insolvenzplan zu erarbeiten, um das Unternehmen operativ und finanzwirtschaftlich dauerhaft zu restrukturieren. Als vorläufiger Sachwalter wurde dem Unternehmen Rechtsanwalt Joachim Exner von der insolvenzrechtlich spezialisierten Kanzlei Dr. Beck & Partner zur Seite gestellt. 

Der Geschäftsbetrieb wird in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter uneingeschränkt fortgeführt. Die Geschäftsführung des Unternehmens ist vollumfänglich im Amt. Sie wird im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens von Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt als Generalbevollmächtigter und Rechtsanwältin Sylwia Maria Bea von der Kanzlei White & Case LLP unterstützt. Tillmann Peeters, Partner der Restrukturierungsberatung Falkensteg, begleitet die Geschäftsführung in der operativen Betriebsfortführung. 

Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und alle sonstigen Beteiligten haben dem Unternehmen durchweg ihre uneingeschränkte weitere Unterstützung zugesagt. Die Geschäftsführung und ihre Berater sind daher sehr optimistisch, den eingeschlagenen Sanierungsprozess in überschaubarer Zeit zum Wohle aller Beteiligten abschließen zu können.“