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Zweiter offener Brief der EK an Bundesminister Peter Altmaier

„Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier, 

die Corona-Krise hinterlässt ihre Spuren in allen Bereichen der Gesellschaft. Wie viele andere Branchen leidet auch der Einzelhandel unter den Folgen und kämpft um das wirtschaftliche Überleben. Dabei haben die inhabergeführten mittelständischen Unternehmen ihre Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten einmal mehr unter Beweis gestellt. Als Verbundgruppe mit gut 2.000 Anschlusshäusern allein in Deutschland wissen wir, mit welcher Kraft und Leidenschaft sich die Händler gegen die Auswirkungen der Pandemie stemmen.

Als festes Fundament hat sich hier das oft über Generationen hinweg nachhaltige Wirken der Händlerfamilien erwiesen. Die tiefe Verwurzelung im Gemeinwesen und das im besten Sinne des Wortes konservative Wirtschaften haben die Unternehmen in die Lage versetzt, überschaubare Durststrecken zu überstehen.

Doch dieses Fundament bröckelt und verliert spürbar an Tragfähigkeit. Die finanzielle Substanz vieler Händler ist in den letzten 15 Monaten dramatisch abgeschmolzen.

Kapitalreserven wurden aufgebraucht, um Umsatz- und Ertragsrückgänge bzw. vollständige Einbrüche abzufedern. Dazu kommen die langfristigen Folgen ausgefallener Investitionen, zum Beispiel in die wichtige Digitalisierung, aufgrund ausbleibender Gewinne. Die entsprechende Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit liegt auf der Hand. 

Es ist gut, dass der Staat, in dem wir leben und arbeiten, Unternehmer, die soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter tragen, in der aktuellen Situation nicht allein lässt. Und es ist nachvollziehbar, dass es bei den Corona-bedingten Einschränkungen von politischen Handlungsspielräumen und der Vergabe von Förderungsmitteln zu Unwuchten gekommen ist.

Nicht hinnehmbar ist allerdings, dass das Sonderopfer, das der Handel durch die drastischen Einschränkungen der Berufsausübung gerade in den Lockdown-Phasen erbracht hat, nur sehr unzureichend anerkannt wird. Bei unserer Forderung nach staatlicher Unterstützung geht es nicht um Subventionierung oder Hilfszahlungen an eine Branche, sondern schlicht um den Ausgleich unverschuldeter Verluste.

Darüber hinaus wollen wir sichergestellt wissen, dass grundlegende systemische Defizite beseitigt werden: Über die kurzfristige Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel hinaus ist der Einzelhandel auf verlässliche langfristige Perspektiven angewiesen. Ein Gesetz wie die „Bundes-Notbremse“ hängt hier wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Händler, denn auch pandemische Lagen können sich wiederholen. Die eingereichte Klage vor dem BVerfG zielt dabei u. a. auf das Recht der freien Berufsausübung, die nicht durch die Höhe von Inzidenzwerten eingeschränkt bzw. unterbunden werden darf. Schließlich ist der Handel nachweislich kein Treiber der Pandemie. 

Was mittelständische Unternehmer definitiv voranbringen, ist die Entwicklung einer Innenstadt-Kultur, die sich durch den Dreiklang aus Handel, Gastronomie und Erlebnisvielfalt auszeichnet. Ein Zusammenspiel, dasattraktive Lebensräume prägt und gleichzeitig für die Vielfalt einer Handelslandschaft steht, die wir nicht allein dem Online-Business überlassen sollten. Bei der Neuausrichtung der Geschäftsmodelle als Antwort auf die beschleunigte Digitalisierung ist politische Unterstützung notwendig, denn der Erhalt lebenswerter Innenstädteist unserer Überzeugung nach von gesamtgesellschaftlichem Interesse.

Corona hat das Verbraucherverhalten verändert. Dieser Herausforderung wird sich der stationäre Fachhandel auch nach der Pandemie stellen und sich weiterhin ganz auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden konzentrieren – wenn es die wirtschaftlichen und gesetzlichen Grundlagen denn zulassen. So sind regulierende Eingriffe wie beispielsweise eine Home Office-Pflicht grundsätzlich kontraproduktiv, da Arbeitgeber von sich aus ein hohes Interesse daran haben, den Mitarbeitenden attraktive und sichere Arbeitsplätze anzubieten.

Der inhabergeführte Handel wird die veränderten Rahmenbedingungen als Grundlage nehmen, sich selbst weiterzuentwickeln und die Zukunft des Handels mitzugestalten. Aktive Unternehmer, die seit Generationen den deutschen Mittelstand stark machen, werden die Herausforderungen annehmen und die Chancen nutzen, wenn auch die Reserven mancher Unternehmen aufgebraucht und Investitionen deshalb nicht möglich sind. Die Geschäfte sind wieder geöffnet. Aber genau wie Sie gehen auch wir davon aus, dass Unternehmen nach dem Wiedererwachen der Kauflust acht bis zehn Monate brauchen, um die Vor-Corona-Umsatzzahlen zu erreichen. Zeit, die viele Händler nicht mehr haben, wenn die erlittenen Verluste nicht ausgeglichen werden.  

Die Politik ist gefragt, die richtigen Lehren aus der Pandemie zu ziehen. Notwendige strukturelle Reformen müssen jetzt angegangen werden. Konzepte zur Belebung der Innenstädte müssen her, in Stadtentwicklung muss mehr investiert werden. Der mittelständische Handel muss bei der so wichtigen Digitalisierung mit staatlichen Mitteln unterstützt werden. Gleichzeitig muss die Politik die übergroße Marktmacht der global agierenden Plattformen beschränken, wir brauchen neue Regeln für den digitalen Handel. Wie es auf Grundlage des „Digital Markets Act“ auf EU-Ebene bereits diskutiert wird, muss in Deutschland die digitale Plattformwirtschaft neugestaltet werden, so dass die Belange aller Marktteilnehmer, auch die des inhabergeführten Fachhandels, berücksichtigt werden. Sonst werden zukünftige Generationen dem mittelständischen Handel den Rücken kehren, die gesellschaftlichen Folgen in unseren Städten und auf dem Arbeitsmarkt wären kaum beherrschbar.

Sehr geehrter Herr Altmaier, geben Sie dem Fachhandel die Unterstützung, auf die er Anspruch hat und die Freiheiten, die er verdient. Für einen starken Mittelstand in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen  

Franz-Josef Hasebrink“

Wenn der Messestand in Köln steht und der Aussteller daheim in Asien bleiben muss …

„Die Koelnmesse ist bestens auf die hybride Zukunft des weltweiten Messegeschäfts eingestellt“, sagt Kölns Messechef Gerald Böse. Hybride Veranstaltungen, das heißt im Kern: Menschen vor Ort in den Messehallen vernetzen sich mit Geschäftspartnern rund um den Globus, die den Weg zur Messe nach Köln nicht antreten konnten. 

Wie genau soll das gehen, wenn ab September 2021 in Köln der Messebetrieb wieder losgeht? Die Koelnmesse hat einiges vorbereitet, um ihr Versprechen „Ready for Re-Start“ in die Messehallen zu bringen – und ganz konkret den digitalen Aussteller aus Asien und den Besucher vor dem Bildschirm in den USA am physischen Messegeschehen in Köln teilhaben zu lassen. 

Dr. Stefan Eckert, Bereichsleiter Services der Koelnmesse, sieht großen Bedarf: „Unsere Kunden begrüßen jede Unterstützung, die ihnen die Messerückkehr – gerade in die hybriden Formate – erleichtert. Unsere Services Plus ergänzen das Produktportfolio um Leistungen für die Messen in und nach der Coronakrise.“
Die neuen Angebote basieren auf Erfahrungen mit den im Herbst 2020 präsentierten Exponaten des #B-Safe4Business Village in den Kölner Messehallen, das die potenziellen Nutzer aus den Partnerbranchen der Koelnmesse bereits überzeugt hat. Die Services sind ab sofort zu buchen und werden im Kölner Messeherbst einsatzbereit sein. 

Mit Remote Booth Plus beispielsweise können Aussteller ihre Zielgruppen erreichen, ohne selbst physisch auf der Messe zu sein. Die Koelnmesse organisiert ihren Stand vor Ort und sorgt neben Personal auch für die nötige technische Ausstattung, um sie virtuell einzubeziehen. So können sie ihre Kontakte auch aus der Distanz persönlich pflegen. Zum Leistungsumfang zählen der Messestand mit Video-Conferencing- Bereich, Anlieferung, Aufbau und Dekoration mit kundeneigenen Exponaten sowie grafische Standgestaltung und Personal. 

Mit Content Creation Plus unterstützt die Koelnmesse Aussteller bei der professionellen redaktionellen Konzeption, Produktion und Veröffentlichung von Inhalten für die digitalen Angebote der Koelnmesse. So erreichen sie Partner und potenzielle Kunden vor der Messe, direkt vor Ort und darüber hinaus gezielt und ortsunabhängig. Das umfasst intensive Beratung zu Zielsetzung, Kanalwahl und digitalem Angebot der Koelnmesse, außerdem Entwicklung und Konzeption von Storyboard, Umsetzung und Produktion. 

Damit die Aussteller darauf vertrauen können, die aktuellen Hygiene-Regularien bei
ihrem Standbau vollständig berücksichtigt zu haben, bietet die Koelnmesse ihnen 2/2 den Booth Check Plus an. Sie prüft die Konzeption der Ausstellerstände und gibt
falls nötig Empfehlungen zur auflagenkonformen Umgestaltung, um so die
Messeteilnahme sicherzustellen. 

Noch Zukunftsmusik, aber ebenfalls bereits in Planung ist der Einsatz von Fair Scouts: Sie übernehmen beispielsweise Recherche, Standbesuche, Kontaktanbahnungen und Dokumentation im Auftrag von Fachbesuchern, die nicht vor Ort sind. 

Vedes plant Teilrückzahlung und Verlängerung ihrer Anleihe

Die Vedes AG will ihre Eigenkapitalbasis durch stille Beteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von 5 Mio. Euro stärken und plant Anpassungen der Bedingungen ihrer 2022 fälligen Anleihe. – Die 25 Mio. Euro Anleihe 2017/2022 soll bis 2026 verlängert und dank hoher Liquidität im Volumen von 12,5 Mio. Euro zurückgeführt werden. – Geplante Anpassung des Zinssatzes für neue Laufzeit aufgrund verbesserter Bilanzqualität.

Hier die Mitteilung der Vedes im Wortlaut: Durch die am 6.Juli bekannt gegebene stille Beteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, die eine Laufzeit bis Ende 2028 hat sowie nachrangig zu den Ansprüchen der anderen (erstrangigen) Gläubiger der Vedes AG (somit auch der Inhaber der Anleihe 2017/2022, ISIN: DE000A2GSTP1) und daher als wirtschaftliches Eigenkapital aus Sicht der anderen Fremdkapitalgeber zu qualifizieren ist, wird die Vedes ihre Kapitalkraft deutlich stärken und ihre Bonität weiter verbessern. Die zufließenden Mittel sollen vom Unternehmen in die Digitalisierung investiert werden, indem der eigene Online-Handel unter Einbindung der angeschlossenen Facheinzelhändler ausgebaut und der Omnichannel-Vertrieb erweitert wird.

Die stille Beteiligung der BayBG steht unter dem Vorbehalt, dass der Vedes ein erweiterter Kontokorrentrahmen von insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung steht und dass die ausstehende Anleihe 2017/2022 in Höhe von 12,5 Mio. Euro bis zum 17. November 2026 verlängert wird. Sollten diese Bedingungen nicht bis zum 30. September 2021 erfüllt sein, steht der BayBG ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

Der erforderliche Kontokorrentrahmen von 5 Mio. Euro ist durch die mündliche Zusage eines Kreditinstituts bereits gesichert. In Bezug auf die 5,0 % Anleihe 2017/2022 hat der Vorstand beschlossen, diese zu einem angepassten Zinssatz von 3,5 % p.a. und sonst gleichen Anleihebedingungen – insbesondere unter Beibehaltung der Sicherheit – bis zum 17. November 2026 zu verlängern. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich das Unternehmen, bis spätestens zum 17. November 2021 (vorbehaltlich einer Verlängerung) den Nennbetrag der Anleihe entweder durch Teilrückzahlung oder durch einen Rückerwerb von aktuell 25 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro zu reduzieren. Zudem soll eine vorzeitige Rückzahlung des reduzierten Anleihevolumens durch die VEDES erst wieder ab November 2024 möglich sein.

Vor diesem Hintergrund wird das Unternehmen alle Anleihegläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz auffordern. Die vollständige Einladung wird voraussichtlich ab dem 7. Juli 2021 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Vedes (www.vedes-gruppe.de) im Bereich „Investor Relations“ unter „Anleihegläubigerabstimmung“ abrufbar sein.Die Vedes verfügt bereits über ein starkes wirtschaftliches Fundament, das durch die stille Beteiligung der BayBG eigenkapitalseitig nochmals deutlich verbessert wird. Das Unternehmen ist jedoch in keiner Weise von dieser Finanzierung abhängig, denn sie wird das Ergebnis auch ohne die stille Beteiligung der BayBG in den kommenden Jahren signifikant und nachhaltig steigern. Allerdings soll diese Chance auch im Sinne der Anleihegläubiger und der dann weiterhin börsennotierten Anleihe im reduzierten Volumen von 12,5 Mio. Euro genutzt werden, um das Chance-Risiko-Profil durch Tilgung aus der starken Liquidität einerseits und Erhöhung des wirtschaftlichen Eigenkapitals andererseits nochmals deutlich zu verbessern. Zudem gewinnt die Vedes mit der BayBG einen renommierten und erfahrenen 

Legoland mit neuen Attraktionen

Bunte Fabelwesen, virtuelle Abenteuer und großartige Lego Events erwarten die Gäste in der Saison 2021 im Legoland Deutschland im bayerischen Günzburg. Für kreative Baumeister hat das Legoland gemeinsam mit der Lego Gruppe einen neuen Lieblingsort geschaffen – „Rebuild the World – Planet Legoland“. In diesem Kreativ-Zentrum stehen den Familien tausende Lego Steine zur Verfügung, die diese zu inspirierenden Bauwerken zusammensetzen können. Virtuell und mit einer actionreichen Show wird im Sommer im Park das 10-jährige Jubiläum der beliebten Helden von Lego Ninjago gefeiert. All diese Highlights starteten pünktlich zum 1. Juli.

Nach exakt 220 Tagen Corona-bedingter Winterpause konnte das Legoland Deutschland am 10. Juni in die Saison 2021 starten. Die Geschäftsführerin des Familien-Freizeitpark-Resorts Manuela Stone stellte im Rahmen einer hybriden Pressekonferenz die Neuheiten, Shows und Aktionen vor, auf die sich die Gäste in den kommenden Tagen freuen können.
Gemeinsam mit der Geschäftsführerin der Lego Gruppe für Zentral Europa, Karen Pascha-Gladyshev, eröffnete sie das neue Lego Kreativ-Zentrum im Park „Rebuild the World – Planet Legoland“ und erlebte die Premiere der actionreichen, multimedialen Lego Ninjago Sommershow, die im Juli und August auf der Bühne der Lego Arena präsentiert wird. „Wir freuen uns, unseren Gästen in diesem Jahr wieder ein tolles, bunt gefülltes Programm bieten zu können. In jedem Monat stecken Highlights, die bei unseren Besuchern für viele unvergessliche gemeinsame Stunden sorgen werden. Besonders die Kombination aus virtueller Welt und den Themen Lego Mythica und Lego Ninjago hebt das Erlebnis im Park nochmals auf eine ganz neue Ebene“, kommentiert Manuela Stone, die vor ihr liegende Saison.
Begeistert von dem Angebot ist auch Karen Pascha-Gladyshev: „Im Legoland werden unsere beliebten Lego Themen zum Leben erweckt. Die Kinder gehen gemeinsam mit ihren Eltern auf Abenteuerreise und treffen auf ihre Kinderzimmer-Helden. Das bringt nicht nur Spaß, sondern inspiriert und weckt die Kreativität. Daher ist für mich das neue Kreativ-Zentrum Planet Legoland besonders gelungen, denn Familien können hier gemeinsam kreativ bauen und ihre Modelle dann auf einem riesigen Lego Globus platzieren und so dazu beitragen, die Welt neu zu gestalten.“ 

Die Neuheiten im Einzelnen

Lego Mythica: 4D Film und Schatzsuche der Lego Fabelwesen im Miniland
Der neue 4D Film Lego Mythica lädt zum Fliegen mit sagenumwobenen Fabeltieren ein. In den Lego Studios folgen die Gäste der Geschichte des mutigen kleinen Alicorns Bobs, das sich zu einem Abenteuer in einer noch unbekannten Welt aufmacht – mit verzauberten Wäldern, tosenden Meeren, verborgenen Höhlen, Feuer und Eis. Das spannende Filmabenteuer geht außerhalb der Kinowände im Miniland weiter: Dort können die Gäste die mythischen Lego Wesen inmitten der Lego Landschaften suchen und sie mit einem digitalen Feature in der Legoland App auf dem Handy vor ihren Augen zum Leben erwecken. 

Lego Ninjago Jubiläumswochen
Auch die Ninja-Helden von Lego Ninjago lassen Wirklichkeit und virtuelle Erlebnisse verschmelzen: Im Juli und August feiern sie im Park ihren 10. Geburtstag zum einen mit einer actionreichen, multimedialen Lego Ninjago Sommershow auf der Lego Arena Bühne und zum anderen mit einer abenteuerlichen Augmented-Reality Ninja Mission (#Beninja), bei der die Besucher auf der Suche nach dem Goldenen Amulett von Meister Wu spannende Aufgaben bewältigen. Natürlich darf ein Meet & Greet mit den Ninja-Helden Kai, Lloyd und Nya in der Lego Ninjago World nicht fehlen. 

„Rebuild the World – Planet Legoland“ 
Neben den vielen LEGO Kunstwerken, die es im Miniland und im ganzen Legoland Resort zu bestaunen gibt, können kleine und große Gäste zukünftig selbst der Fantasie freien Lauf lassen. Neben verschiedenen anderen „Bauplätzen“ im Park, sind der eigenen Bau-Kunst im neuen Kreativ-Zentrum „Rebuild the World – Planet Legoland“ keine Grenzen gesetzt. An fünf liebevoll gestalteten Bautischen können eigene Modelle erschaffen und diese auf einer riesigen, aus 200.000 LEGO Steinen erbauten Weltkugel platziert werden. 

Events: Klassiker und ein musikalisches Lego Highlight
Der Eventkalender ist ebenfalls bereits prall gefüllt! 
Festivalstimmung herrscht vom 3.-5. September im Park: Beim Lego Vidiyo Music Fest heizt DJ L.L.A.M.A. im Rahmen seiner Welttournee den Gästen ein und kommt nicht alleine. Das Geheimnis um den Stargast wird aber erst im Laufe des Sommers gelüftet. 
Beliebte Event-Klassiker wie die Langen Nächte (Ende Juli und August) mit tollem Feuerwerk und die Halloween Weeks werden auch diese Saison wieder die Besucher verzaubern und nicht nur Kinderaugen zum Strahlen bringen!

Corona Regeln
Die Sicherheit aller Gäste und Mitarbeiter hat im Legoland Deutschland Resort oberste Priorität, daher gilt im Park und im Feriendorf ein umfangreiches Hygienekonzept, das sowohl die in Bayern geltenden Corona-Regeln wie auch Legoland spezifische Maßnahmen beinhaltet. Die Anzahl an Besuchern im Park ist begrenzt, weshalb Tagestickets ausschließlich online und datiert erworben werden können. Inhaber von undatierten Tickets oder Jahreskarten benötigen eine Vorab-Reservierung des Besuchstags. Die geltenden Maßnahmen finden die Gäste auf der Seite: www.LEGOLAND.de/info-besuch.

EK/servicegroup zieht mit Initiative „Händler helfen Händlern“ vor das Bundesverfassungsgericht

Die aktuelle Ankündigung der Bundesregierung, die „Corona-Notbremse“ zum 30. Juni 2021 auslaufen zu lassen, wird auch von der EK/servicegroup gern gehört. Trotzdem hat die Initiative „Händler helfen Händlern“, die von der Bielefelder Verbundgruppe mitgetragen wird, am 28. Mai Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht.

Franz-Josef Hasebrink

Die Beschwerdeführer sehen sich hier durch die inzidenzwert-gesteuerten Öffnungsregelungen für den Handel massiv in ihren Grundrechten verletzt und fokussieren auf die grundgesetzlich fixierten Rechte der Berufsfreiheit, des Eigentumsrechtes und der Gleichbehandlung. „Auch die Ankündigung des Endes der Bundes-Notbremse ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, das in der gegenwärtigen Form keinen Bestand haben darf.

Das Gesetz muss grundsätzlich korrigiert werden, um unberechtigte Benachteiligungen in der jetzigen Situation aber auch für alle zukünftigen Fälle auszuschließen“, so der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink.

„Unternehmer sind keine Automaten“

Jochen Pohle

Konsequenzen der aktuellen gesetzlichen Regelungen liegen neben der Einschränkung der Berufsfreiheit in der massiven Belastung durch volle Läger und bereits georderte Sortimente, die nur zum Teil bzw. gar nicht abverkauft werden können – mit allen Konsequenzen von der Wertminderung bis, im schlimmsten Fall, zur Entsorgung. Dazu kommt die sogenannte Systemrelevanz, die selbst bei vergleichbaren Geschäften wie Baumärkten und Gartencentern höchst unterschiedlich ausgelegt werden kann.

Drei Punkte, die auch für Jochen Pohle, Bereichsleiter des Geschäftsfelds EK Home, ein No-Go sind. „Unternehmer brauchen einen verlässlichen Rahmen, in dem sie planen und handeln können. Schließlich sind sie keine Automaten, bei denen man den Strom zum Start oder Stopp beliebig ein- und ausschalten kann“, formuliert er die Problematik der aktuellen Pandemie-Politik.

EK Handelspartner und Aufsichtsrat Lenzschau geht nach Karlsruhe


Johannes Lenzschau
(Foto: Thomas F. Starke/EK Servicegroup)

Stellvertretend für die 2.000 deutschen EK Handelspartner – und damit mehr als die Hälfte der 3.800 Mitglieder zählenden Initiative „Händler helfen Händlern“ – steigt EK Aufsichtsratsmitglied Johannes Lenzschau als Beschwerdeführer in den Ring und macht sich damit für den Fachhandel stark. Wie viele seiner Kollegen und Kolleginnen auch hat der Inhaber von Schnittker am Markt, Mehrbranchenfachgeschäft im niedersächsischen Wildeshausen, genug: „Der Einzelhandel war und ist kein Covid-19-Hotspot. Wir arbeiten für die Menschen in unseren Heimatregionen und nichts ist uns wichtiger als die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden. Trotzdem werden wir mit Gesetzen wie der „Bundes-Notbremse“ am Nasenring durch die Manege gezogen. Damit muss Schluss sein – gerade auch mit Blick auf zukünftige Krisenlagen.“

Hintergrundinformation zur Verfassungsbeschwerde:

Im Fokus der Verfassungsbeschwerden stehen drei maßgebliche Einwände, die die Händlergruppe adressiert: Verletzung der Berufsfreiheit, Verletzung des Eigentumsgrundrechts und Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes:

1. Die Händler-Initiative sieht sich gerade im Rahmen der Berufsfreiheit durch das Bundesgesetz stark eingeschränkt. Auch fehlt der Gruppe das Verständnis wie dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, mit dem Schließen des Einzelhandels Rechnung getragen werde. Dieses Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, Inzidenzwerte zu senken, die die Realität der pandemischen Lage nicht richtig abbilden. Studien des RKI belegen, dass ein etwaiges Ansteckungsrisiko durch die bestehenden Hygienekonzepte im Handel gering ist. Es ist also nicht davon auszugehen, dass durch die Öffnung des stationären Handels das Infektionsgeschehen stark zunehmen würde.

2. Gleiches gilt für den zweiten Einwand hinsichtlich des Eingriffs in das Eigentumsrecht. Dieses Grundrecht ist ebenfalls durch das Gesetz betroffen, da durch das Öffnungsverbot der Ladengeschäfte die Möglichkeit des Warenabsatzes beeinträchtigt und teilweise unmöglich gemacht wird. Hierdurch können erworbene Waren nicht verkauft werden und müssen später zum Teil mit starker Wertminderung verkauft oder sogar vernichtet werden. Zahlreiche Betriebe sind durch die Ladenschließungen in ihrer Existenz gefährdet. Hierdurch wird in die grundrechtlich geschützte Substanz des Betriebes eingegriffen.

3. Darüber hinaus rügen die Händler in ihrer Verfassungsbeschwerde die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 GG. In diesem Gesetz werden vergleichbare Geschäfte (privilegierte und nicht privilegierte) offensichtlich unterschiedlich behandelt, ohne dass aus einer Gesetzesbegründung ein Sachgrund für diese Ungleichbehandlung ersichtlich ist. Es ist völlig unverständlich, warum ein Gartencenter unabhängig vom Inzidenzwert öffnen darf, und der danebenliegende Baumarkt schließen muss. Aus Infektionsschutzgesichtspunkten macht diese unterschiedliche Behandlung keinen Sinn und dient definitiv nicht dem Zweck des Schutzes des Lebens und der Gesundheit des Einzelnen.

Horst Brandstätter Group mit den Marken Playmobil und Lechuza verzeichnet trotz Corona-Pandemie erfolgreichstes Jahr der Firmengeschichte

Die Horst Brandstätter Group hat das von der Corona-Pandemie geprägte Geschäftsjahr 2020/2021 sehr gut gemeistert. Die internationale Gruppe, die in mehr als 100 Ländern aktiv ist, verzeichnete im Krisenjahr das erfolgreichste Jahr ihrer Unternehmensgeschichte. Im Ende März abgelaufenen Geschäftsjahr wurde mit einem weltweiten Gesamtumsatz von über 758 Mio. Euro ein Umsatzrekord erreicht.

Für die Business-Unit Playmobil steht ein Umsatzplus von 3,9 % zu Buche. Dagegen musste der Bereich Freizeit mit den Playmobil FunParks aufgrund der verordneten Corona-bedingten Einschränkungen einen Umsatzverlust von rund elf Millionen Euro ausweisen (-55 %). Für die Business-Unit Lechuza erzielte die Gruppe einen Rekordumsatz (+ 29,4 %). Lechuza, ein Experte für vielfach preisgekrönte Designpflanzgefäße, Pflanzsubstrateund Accessoires, hat zum ersten Mal seit der Markteinführung im Jahr 2000 einen positiven Beitrag zum Konzernergebnis geleistet. 

Damit hat die Horst Brandstätter Group im vergangenen Geschäftsjahr das EBIT um mehr als 50 % gesteigert.

Die großen Herausforderungen in den vergangenen zwölf Monaten wurden von der Horst Brandstätter Group in Deutschland und den meisten anderen Ländern ohne Kurzarbeit gemeistert. Durch ein offensives Management des Supply Networks kam es nur zu geringen Liefer-oder Produktionsengpässen. Auch im aktuellen Geschäftsjahr will die Gruppe ihren internationalen Wachstumskurs fortsetzen. „Die Pandemie hat zu vielen tiefgreifenden Veränderungen geführt, die die internationalen Märkte gravierend und langfristig beeinflussen werden. Wir sind ertragreich gewachsen, sehen aber noch viele Chancen und Potenziale, die es jetzt zu nutzengilt“, so CEO Steffen Höpfner.

„Das letzte Jahr haben wir bereits intensiv genutzt, um neue Angebote, Leistungen und Ideen zu entwickeln und die Horst Brandstätter Group mit vielen laufenden Projekten auf die Zukunft auszurichten und weiterzuentwickeln.“

Dabei wird der Fokus mehr denn je auf Konsumenten und ihre Bedürfnisse gerichtet sein. So plant die Horst Brandstätter Group ein erweitertes Leistungsspektrum und spezifische Lösungen für die unterschiedlichen Zielgruppen. Außerdem werden Kooperationen mit langfristigen Erfolgsaussichten anvisiert und zusätzlich neue Businessfelder erschlossen.