Monatliche Archive: Juni 2021

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Iden Gruppe: Hans Iden feiert seinen 90. Geburtstag

Am 14.06.2021 feiert Hans Iden seinen 90. Geburtstag! Anfang des Jahres 1953 – gerade 21 Jahre alt – übernahm Hans Iden die Geschicke des Familienunternehmens. Zu „Westberliner Zeiten“ baute er den ehemaligen Festbedarfsgroßhandel mit den Sortimenten Papier und Schreibwaren weiter aus und trieb die Geschäftsentwicklung mit den neu erworbenen Standorten in Tempelhof und Spandau stetig voran. Die Gründung mehrerer Standorte in den neuen und alten Bundesländern begleiteten den Expansionskurs nach der Wiedervereinigung in den 90er Jahren.

Gemeinsam mit seinem Sohn, Hans Jörg Iden, entwickelte er das einst regionale Unternehmen zum nationalen Branchenführer des Schreib- und Spielwaren-Großhandels. Nach wie vor lässt er es sich nicht nehmen, täglich seine Erfahrungen im Unternehmen einzubringen.

Hans Iden

Generation Media gründet Niederlassung in Deutschland

Generation Media, einer der führenden, eigentümergeführten Spezialisten für die Kommunikation mit Kindern, Jugendlichen und Familien, treibt ihre internationalen Wachstumspläne aufgrund des wachsenden Neugeschäfts in Deutschland weiter voran.

Die in Großbritannien ansässige Agentur für Mediaplanung und -einkauf wurde 2008 gegründet. Sie verantwortet in UK mehr als 50% der Mediaausgaben der Spielwarenbranche und ist damit klarer Markführer in diesem Segment. Auch global ist das Unternehmen erfolgreich für die Spielwarenbranche aktiv. Generation Media entwickelt für seine Klienten Media-Strategien für über 15 Länder und sorgt für deren Umsetzung.

Anja Schuh wird die deutsche Niederlassung von Generation Media aufbauen.

Die deutschen Kunden wurden in den letzten 6 Jahren direkt aus UK betreut. Um das Wachstum in Deutschland weiter auszubauen, hat Generation Media eine deutsche Niederlassung gegründet, die von Anja Schuh aufgebaut wird.

Anja Schuh verfügt über langjährige Erfahrung in der Spielwarenbranche. Nach einem Jahrzehnt in verschiedenen Marketing- und Vertriebspositionen bei Hasbro übernahm sie das Deutschlandgeschäft bei Sablon, um dann den Auf- und Ausbau von Vivid Deutschland zu verantworten. Nach der Übernahme durch Goliath wurde sie zum General Manager berufen und mit der Zusammenführung der beiden Unternehmen und dessen Wachstum beauftragt.

Anja Schuh merkt an: „Ich freue mich sehr Generation Media, in dieser richtungsweisenden Zeit, unterstützen zu dürfen. Da ich selbst schon Klient von Generation Media war, kenne ich deren hohe Kompetenz im Kindermarketing mit Fokus Spielware, die absolut einzigartig gerade auch im deutschen Markt ist.“

Dean Weller, CEO und Eigentümer von Generation Media

Dean Weller, CEO und Eigentümer sagt: „Da wir ständig überprüfen, wie wir die Bedürfnisse unseres wachsenden Deutschlandgeschäftes am besten erfüllen können, war die Gründung der Generation Media GmbH der natürliche nächste Schritt. Weder Brexit noch Covid-19 konnten uns davon abhalten, diesen Weg in Deutschland zu gehen und unser Wachstum weiter auszubauen. Der Ausbau unseres Deutschlandgeschäftes ist ein wichtiger strategischer Schritt, um unser internationales Wachstum weiter auszubauen. Wir freuen uns sehr, dass Anja Schuh, die wie wir auch Spielwaren in ihrer DNA hat, uns auf diesem Weg begleitet und wir von ihrer langjährigen Expertise profitieren können.“

Die deutsche Niederlassung wird Kunden vom Büro in Frankfurt aus betreuen. Die enge Zusammenarbeit mit den Kollegen am Firmensitz in UK stellt für internationale Klienten ein marktübergreifendes, globales und strategisches Denken sicher.

EK/servicegroup zieht mit Initiative „Händler helfen Händlern“ vor das Bundesverfassungsgericht

Die aktuelle Ankündigung der Bundesregierung, die „Corona-Notbremse“ zum 30. Juni 2021 auslaufen zu lassen, wird auch von der EK/servicegroup gern gehört. Trotzdem hat die Initiative „Händler helfen Händlern“, die von der Bielefelder Verbundgruppe mitgetragen wird, am 28. Mai Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht.

Franz-Josef Hasebrink

Die Beschwerdeführer sehen sich hier durch die inzidenzwert-gesteuerten Öffnungsregelungen für den Handel massiv in ihren Grundrechten verletzt und fokussieren auf die grundgesetzlich fixierten Rechte der Berufsfreiheit, des Eigentumsrechtes und der Gleichbehandlung. „Auch die Ankündigung des Endes der Bundes-Notbremse ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, das in der gegenwärtigen Form keinen Bestand haben darf.

Das Gesetz muss grundsätzlich korrigiert werden, um unberechtigte Benachteiligungen in der jetzigen Situation aber auch für alle zukünftigen Fälle auszuschließen“, so der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink.

„Unternehmer sind keine Automaten“

Jochen Pohle

Konsequenzen der aktuellen gesetzlichen Regelungen liegen neben der Einschränkung der Berufsfreiheit in der massiven Belastung durch volle Läger und bereits georderte Sortimente, die nur zum Teil bzw. gar nicht abverkauft werden können – mit allen Konsequenzen von der Wertminderung bis, im schlimmsten Fall, zur Entsorgung. Dazu kommt die sogenannte Systemrelevanz, die selbst bei vergleichbaren Geschäften wie Baumärkten und Gartencentern höchst unterschiedlich ausgelegt werden kann.

Drei Punkte, die auch für Jochen Pohle, Bereichsleiter des Geschäftsfelds EK Home, ein No-Go sind. „Unternehmer brauchen einen verlässlichen Rahmen, in dem sie planen und handeln können. Schließlich sind sie keine Automaten, bei denen man den Strom zum Start oder Stopp beliebig ein- und ausschalten kann“, formuliert er die Problematik der aktuellen Pandemie-Politik.

EK Handelspartner und Aufsichtsrat Lenzschau geht nach Karlsruhe


Johannes Lenzschau
(Foto: Thomas F. Starke/EK Servicegroup)

Stellvertretend für die 2.000 deutschen EK Handelspartner – und damit mehr als die Hälfte der 3.800 Mitglieder zählenden Initiative „Händler helfen Händlern“ – steigt EK Aufsichtsratsmitglied Johannes Lenzschau als Beschwerdeführer in den Ring und macht sich damit für den Fachhandel stark. Wie viele seiner Kollegen und Kolleginnen auch hat der Inhaber von Schnittker am Markt, Mehrbranchenfachgeschäft im niedersächsischen Wildeshausen, genug: „Der Einzelhandel war und ist kein Covid-19-Hotspot. Wir arbeiten für die Menschen in unseren Heimatregionen und nichts ist uns wichtiger als die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden. Trotzdem werden wir mit Gesetzen wie der „Bundes-Notbremse“ am Nasenring durch die Manege gezogen. Damit muss Schluss sein – gerade auch mit Blick auf zukünftige Krisenlagen.“

Hintergrundinformation zur Verfassungsbeschwerde:

Im Fokus der Verfassungsbeschwerden stehen drei maßgebliche Einwände, die die Händlergruppe adressiert: Verletzung der Berufsfreiheit, Verletzung des Eigentumsgrundrechts und Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes:

1. Die Händler-Initiative sieht sich gerade im Rahmen der Berufsfreiheit durch das Bundesgesetz stark eingeschränkt. Auch fehlt der Gruppe das Verständnis wie dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, mit dem Schließen des Einzelhandels Rechnung getragen werde. Dieses Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, Inzidenzwerte zu senken, die die Realität der pandemischen Lage nicht richtig abbilden. Studien des RKI belegen, dass ein etwaiges Ansteckungsrisiko durch die bestehenden Hygienekonzepte im Handel gering ist. Es ist also nicht davon auszugehen, dass durch die Öffnung des stationären Handels das Infektionsgeschehen stark zunehmen würde.

2. Gleiches gilt für den zweiten Einwand hinsichtlich des Eingriffs in das Eigentumsrecht. Dieses Grundrecht ist ebenfalls durch das Gesetz betroffen, da durch das Öffnungsverbot der Ladengeschäfte die Möglichkeit des Warenabsatzes beeinträchtigt und teilweise unmöglich gemacht wird. Hierdurch können erworbene Waren nicht verkauft werden und müssen später zum Teil mit starker Wertminderung verkauft oder sogar vernichtet werden. Zahlreiche Betriebe sind durch die Ladenschließungen in ihrer Existenz gefährdet. Hierdurch wird in die grundrechtlich geschützte Substanz des Betriebes eingegriffen.

3. Darüber hinaus rügen die Händler in ihrer Verfassungsbeschwerde die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 GG. In diesem Gesetz werden vergleichbare Geschäfte (privilegierte und nicht privilegierte) offensichtlich unterschiedlich behandelt, ohne dass aus einer Gesetzesbegründung ein Sachgrund für diese Ungleichbehandlung ersichtlich ist. Es ist völlig unverständlich, warum ein Gartencenter unabhängig vom Inzidenzwert öffnen darf, und der danebenliegende Baumarkt schließen muss. Aus Infektionsschutzgesichtspunkten macht diese unterschiedliche Behandlung keinen Sinn und dient definitiv nicht dem Zweck des Schutzes des Lebens und der Gesundheit des Einzelnen.