Nachdem die europäische Spielzeug-Richtlinie bis Sommer 2012 in Schweizer Recht umgesetzt werden soll, befürchtet der SVS (Spielwaren Verband Schweiz) eine Benachteiligung durch unnötige Zusatzauflagen. Der „autonome Nachvollzug“ der europäischen Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG wird vom Verband mit seinen 76 direkten Mitgliedern grundsätzlich begrüsst, aber im Gesetzesentwurf würde ein Händler, der Spielwaren in die Schweiz einführt, immer als Importeur gelten – egal ob die Ware aus der EU oder von außerhalb stammt: Für jeden Artikel müssten während mindestens 10 Jahren Konformitätsdokumente aufbewahrt werden. Diese Pflicht erfüllt aber bereits der EU-Importeur oder EU-Hersteller. Der SVS fordert zudem Übergangsfristen von zwei Jahren für Schweizer Spielwarenhersteller, die exklusiv für den heimischen Markt produzieren. Im neuen Gesetz wird die Rückverfolgbarkeit von Spielzeug explizit geregelt, kleinere Betriebe könnten die umfangreichen neuen Bestimmungen unmöglich innerhalb von sechs Monaten erfüllen.
Vielleicht gefällt dir auch
Die Hildesheimer Verbundgruppe konnte bei der diesjährigen Gesellschafterversammlung für Jahr 2023 ein außerordentliches Ergebnis beschließen, wie auch in den Jahren 2022 und […]
Mal ausnahmsweise nicht kuschelig weich – seit Mitte September begrüßt der 2,60 Meter große Steinteddybär alle Giengener und die Besucher von außerhalb […]
In Berlin ließ Barbie am Freitagnachmittag Mädchenherzen höher schlagen: 24 kleine Barbie Fans durften die größte Ballettbühne Deutschlands betreten und für einen […]
Spielwarenmesse eG übernimmt die Internationalen Spieltage SPIEL in Essen unter Beibehaltung ihrer Ausrichtung – Dominique Metzler weiterhin Geschäftsführerin Die Spielwarenmesse eG hat […]