Nachdem die europäische Spielzeug-Richtlinie bis Sommer 2012 in Schweizer Recht umgesetzt werden soll, befürchtet der SVS (Spielwaren Verband Schweiz) eine Benachteiligung durch unnötige Zusatzauflagen. Der „autonome Nachvollzug“ der europäischen Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG wird vom Verband mit seinen 76 direkten Mitgliedern grundsätzlich begrüsst, aber im Gesetzesentwurf würde ein Händler, der Spielwaren in die Schweiz einführt, immer als Importeur gelten – egal ob die Ware aus der EU oder von außerhalb stammt: Für jeden Artikel müssten während mindestens 10 Jahren Konformitätsdokumente aufbewahrt werden. Diese Pflicht erfüllt aber bereits der EU-Importeur oder EU-Hersteller. Der SVS fordert zudem Übergangsfristen von zwei Jahren für Schweizer Spielwarenhersteller, die exklusiv für den heimischen Markt produzieren. Im neuen Gesetz wird die Rückverfolgbarkeit von Spielzeug explizit geregelt, kleinere Betriebe könnten die umfangreichen neuen Bestimmungen unmöglich innerhalb von sechs Monaten erfüllen.
Vielleicht gefällt dir auch
Für Kinder in den ersten drei Lebensjahren geben die Deutschen jährlich 216 Euro für Spielzeug aus. Auch die Kleinsten spielen in ihren ersten […]
Letztes Jahr haben die Schweizer für 435 Millionen Franken traditionelle Spielwaren gekauft. Besonders begehrt waren Baukästen, Modepuppen und elektronisch unterstütztes Lernspielzeug. Im […]
Mit zahlreichen Spielwaren-Innovationen, Trendartikeln und Artikeln aus angrenzenden Sortimenten bietet die HOFFMANN COMPANY im Bereich von HOFFMANN SPIELWAREN dem Fachhandel eine interessante […]
Das Rhein-Main-Gebiet war die Kulisse für die 37. idee+spiel-Jahrestagung, die vom 12. bis 13. Juni in den beiden Landeshauptstädten Wiesbaden und Mainz […]