Nachdem die europäische Spielzeug-Richtlinie bis Sommer 2012 in Schweizer Recht umgesetzt werden soll, befürchtet der SVS (Spielwaren Verband Schweiz) eine Benachteiligung durch unnötige Zusatzauflagen. Der „autonome Nachvollzug“ der europäischen Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG wird vom Verband mit seinen 76 direkten Mitgliedern grundsätzlich begrüsst, aber im Gesetzesentwurf würde ein Händler, der Spielwaren in die Schweiz einführt, immer als Importeur gelten – egal ob die Ware aus der EU oder von außerhalb stammt: Für jeden Artikel müssten während mindestens 10 Jahren Konformitätsdokumente aufbewahrt werden. Diese Pflicht erfüllt aber bereits der EU-Importeur oder EU-Hersteller. Der SVS fordert zudem Übergangsfristen von zwei Jahren für Schweizer Spielwarenhersteller, die exklusiv für den heimischen Markt produzieren. Im neuen Gesetz wird die Rückverfolgbarkeit von Spielzeug explizit geregelt, kleinere Betriebe könnten die umfangreichen neuen Bestimmungen unmöglich innerhalb von sechs Monaten erfüllen.
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