SAZ: Spieleautoren sind Urheber

Mit einem juristischen Gutachten, einem offenen Brief und einer Unterschriftenaktion kontert die Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) die Weigerung der Fachgruppe Spiel e.V., den Spieleautoren den Status als Urheber anzuerkennen und alle Gespräche mit der SAZ gemäß § 36 UrhG als deren Vertretung fortzuführen. Ausgangspunkt waren Diskussionspapiere zum Thema Mindeststandards in Verträgen und ein Kodex zu Urheberrechtsfragen bei Spielen, welche die SAZ der Fachgruppe Spiel, der Vereinigung der Spieleverlage im Deutschen Verband der Spielwarenindustrie vorgelegt hatte.

Die SAZ vertritt über 400 Spieleautoren aus dem In- und Ausland und ist deren repräsentative Organisation. Die Fachgruppe Spiel stellt den Urheberstatus von Spieleautoren grundsätzlich infrage und schließt daher eine weitere sachliche Diskussion mit der SAZ auf Basis von § 36 UrhG aus.

Dies ist umso verwunderlicher, weil ihre Mitgliedsverlage laufend Verträge mit Spieleautoren über die Nutzungsrechte zu deren Werken abschließen, damit de facto deren Urheberschaft anerkennen und von den Autoren entsprechende Urhebererklärungen einfordern. Die Praxis sieht also anders aus. Das juristische Gutachten Spiele und Urheberrechtsschutz führt die Argumentation der Fachgruppe Spiel ad absurdum. In dem Offenen Brief fordert der Vorstand der SAZ die Fachgruppe und deren Mitglieder auf, ihre Haltung zu überdenken und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Schließlich wäre ohne die Spieleautoren und deren Werke den Verlagen die Geschäftsgrundlage entzogen.

Gespannt ist die SAZ auch auf die Reaktionen im Deutschen Kulturrat zu diesem Thema. Die SAZ ist dort seit 2008 Mitglied, die Fachgruppe Spiel seit Anfang 2013.

Parallel zu dem offenen Brief hat die SAZ eine Online-Unterschriftenaktion gestartet, mit der alle Interessierten die Forderungen der SAZ unterstützen können.