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Kreativ-Fachmesse bleibt am Messestandort Dortmund – INNOWA! wird zum Sommer-Treffpunkt der Kreativ-Branche

Der Messestandort Dortmund wird auch weiterhin der Treffpunkt für die Kreativ-Branche bleiben. Das Angebotsspektrum der FAHOBA.kreativ wird allerdings zukünftig nicht mehr innerhalb einer eigenständigen Messe präsentiert, sondern in die Sommerausgabe der Fachmesse INNOWA! integriert. Einkäufer aus dem Kreativhandel und verwandten Handelszweigen werden erstmals im Sommer 2011 ein umfassendes Angebotspektrum aus den Bereichen Hobby-Kreativ und PBS in einer Messehalle vorfinden. Die INNOWA! findet im Juli 2011 in der Messe Westfalenhallen Dortmund statt.

„Nachdem die terminliche Zusammenlegung der beiden Fachmessen in diesem Jahr von unseren Ausstellern und Besuchern sehr positiv bewertet wurde und eine weitere Verzahnung gewünscht war, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen“, so Stefan Baumann, Geschäftsführer der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH. Das kompakte Angebot unter einem Messe-Dach und die Zusammenlegung der PBS- und Kreativsegmente in einer Halle schaffen Anreize für Besucher aus ganz unterschiedlichen Sparten. Einkäufer aus dem Kreativhandel finden auf der INNOWA! ihr Kern-Sortiment und weitere interessante Zusatzsortimente aus Bereichen wie Heimtextilien, Wohnambiente und Floristik. Und Fachhändler und Einkäufer aus den Konsumgüterbranchen Papeterie, Geschenke, Wohnambiente, Heimtextil und Einkäufer aus Kauf- und Möbelhäusern sowie Baumärkten können nun ihre benötigten Kreativ-Sortimente auf einer Messe ordern und sparen so wertvolle Zeit.

Die INNOWA! präsentiert so zukünftig ein umfassendes Angebotsspektrum von rund 500 Ausstellern, das von Geschirr und Porzellan über Plüschartikel, Wellness- und Wohnaccessoires bis hin zu Geschenkartikeln, Floristik, Papeterie und Kreativprodukten reicht. Der Verband Hobby-Kreativ e. V. hat sich dazu entschlossen, ab 2011 keine Sommer-Kreativmesse mehr zu begleiten. Auf der Fahoba.kreativ 2010 waren neun Verbandsmitglieder als Aussteller vertreten.

Maus und Elefant jetzt auch im Spiel-, Papier- und Geschenkwarenhandel

Im Jahr 2011 feiert die „Sendung mit der Maus“ ihren 40-jährigen Geburtstag

Über 30 Produkte rund um die beliebten Kindercharaktere Maus und Elefant hat die WDR mediagroup licensing (WDRmg licensing) bislang erfolgreich im Buchhandel lanciert. Jetzt geht die Kölner Verwertungs- und Lizenztochter des WDR noch einen wichtigen Schritt weiter. Ab 1. Januar 2011 bearbeiten insgesamt vier Außendienstmitarbeiter und ein Key-Account-Manager auch den Spielwarenhandel, den Papier-, Büro- und Schreibwaren-Markt (PBS) sowie den Geschenkwarenhandel.

Der Zeitpunkt für den Vorstoß in neue Handelswarengruppen könnte nicht besser gewählt sein. Zum einen steht 2011 der 40-jährige Geburtstag der „Sendung mit der Maus“ auf der Agenda. Zum zweiten kommt die WDRmg licensing im nächsten Jahr auch mit einer eigenen Maus-Linie für Jungen auf den Markt.

„Wir haben unser erstes Etappenziel, im Buchhandel eigene Themenwelten rund um Maus und Elefant zu etablieren, bereits gut erreicht“, sagt Nina Jäcker, Geschäftsführerin der WDRmg licensing. „Unser Vertriebspartner Random House/cbj hat hier ganze Arbeit geleistet“, freut sich Jäcker. So seien beispielsweise Produkte wie Pflaster, Sticker, Portemonnaie, Blankbook oder Trinkflasche im Buchhandel hervorragend angekommen.

Die Maus bringt Licht ins Dunkle: Praktischer Leuchtanhänger

Das neue Vertriebsteam soll Maus und Elefant im nächsten Jahr auch in Spielwarengeschäfte, Papeterien und Geschenkläden bringen. Denn aufgrund der zahlreichen On- und Off-Air-Events zum 40. Geburtstag der „Sendung mit der Maus“ wird ein weiterer Popularitätsschub für die beliebten Akteure Maus, Elefant und Hase erwartet. Dem trägt die WDRmg licensing auch mit der neuen Linie für 6- bis 9-jährige Jungen Rechnung.

Eigene Maus-Kollektion für Jungen startet im März 2011

Neu ab März 2011: Maus-Thementisch für Jungen

Die bisherigen Maus-Produkte für 6- bis 9-jährige Kinder wurden bislang mehr für die Mädchenzielgruppe konzipiert. Neben neuen Produkten dieser Linie wie Gummitwist, Figurenkuli oder Radierer kommen im März 2011 erstmals Jungenprodukte in den Handel. Im Mittelpunkt dieser Eigenproduktionen steht das Thema Abenteuer/Entdecken, das mit Artikeln wie Periskop, Multifunktionstuch oder Leuchtschlüsselanhänger umgesetzt wird.

„Mit den Produkten für Jungen kommen wir dem Wunsch vieler Kinder und auch Eltern nach, die Maus ebenfalls für diese Zielgruppe zugänglich zu machen. Wir sind sicher, dass wir so die starke Marke Maus noch näher zu den TV-Nutzern bringen und dort verankern können“, meint Nina Jäcker abschließend.

Die WDR mediagroup licensing GmbH verwertet exklusiv die Programme des Westdeutschen Rundfunks (WDR) aus Fernsehen und Hörfunk auf allen Verbreitungswegen. Einen Schwerpunkt bilden die Kindercharaktere aus WDR-Formaten wie „Die Sendung mit der Maus“, „Die Sendung mit dem Elefanten“, „Käpt’n Blaubär“, „Der kleine Eisbär“ oder„Shaun das Schaf“. Darüber hinaus hält das Unternehmen einen Musikverlag, der für viele WDR-Produktionen Musiken in Auftrag gibt. Zudem betreibt die WDR mediagroup licensing GmbH das Einzelhandelsgeschäft „Maus & Co.“ in Köln sowie den WDR-Online-Shop (www.wdrshop.de).

Asmodee: Markus Becker neuer Managing Director

Seit 1.12.2010 ist Markus Becker Managing Director bei der Asmodee
GmbH, Konstanz. Er war zuvor über 5 Jahre bei der Jumbo Spiele GmbH tätig,
davon fast 4 Jahre als Geschäftsführer. Die Zusammenarbeit mit den Key-Accounts als  auch
die  persönliche Betreuung des Fachhandels wird Herr Becker mit seinem Team
intensivieren.

Winning Moves: Michaela Stenske neue Marketing Managerin

Seit dem 1. Dezember 2010 ist Michaela Stenske bei der
Winning Moves Deutschland GmbH als Marketing Managerin tätig.

Frau Stenske (38) ist Betriebswirtin (VWA) mit Schwerpunkt Marketing und
erwarb neben einer praktischen Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und
Einzelhandel weitere Abschlüsse im Bereich Organisation und Administration.
Durch ihre über 5-jährige Tätigkeit als Marketing Managerin bei der Smoby
Deutschland GmbH und zuletzt als Marketing Director bei der Zapf Creation AG
verfügt Michaela Stenske neben wichtigen Kontakten über gründliche
Kenntnisse der Spielwarenbranche. Über den seit einem Jahr vakanten
Marketing-Bereich hinaus ist Frau Stenske auch in die Office-Koordination
bei Winning Moves eingebunden.

Stefan Gschlecht, Geschäftsleitung Deutschland: „Wir sind davon überzeugt,
dass wir Frau Stenskes Erfahrung und Kompetenz im Spielwarenmarketing sehr
schnell in effektiven Marketingaktionen und einer erheblich stärkeren
Unterstützung der Verkaufsaktivitäten wahrnehmen werden.“

Gregor Steinborn übernimmt Geschäftsführung bei Jumbo Spiele GmbH

Zum 1.12.2010 übernahm Gregor Steinborn die Geschäftsführung des Ratinger Spieleverlags Jumbo Spiele GmbH. Der 39jährige kann bereits auf eine lange Erfahrung in der Spielwarenbranche zurückblicken. Insgesamt 6 Jahre arbeitete er als Assistent des Vorstandes bei der Ravensburger AG und später als Verkaufsleiter der Ravensburger Spiele GmbH. Auf Handelsseite war er 3 Jahre als Geschäftsführer des KaDeWe in Berlin unter anderem auch für die Organisation des Verkaufs in den Abteilungen Spielware, Bücher und Schreibware zuständig. Weitere Stationen seiner Karriere waren unter anderem die Unternehmensberatungen Accenture sowie Radtke & Associates. Neben dem CEO der Jumbo-Gruppe, Arend Smit, wird Gregor Steinborn die Jumbo Spiele GmbH von nun an führen.

Und die Zeichen stehen laut Angaben von Jumbo Spiele äußerst positiv, denn das Unternehmen konnte im bisherigen Geschäftsjahr ein Wachstum von über 30% erzielen. Besonders die Linien Rubik’s Cube, Rummikub und das neue Babysortiment mit z.B. der Marke TinyLove haben sich demnach in diesem Jahr erfreulich positiv entwickelt.

DVSI-Rundschreiben: Was ist die CLP-Notifizierung von Stoffen?

Rundschreiben des Deutschen Verbandes der Spielwaren Industrie (DVSI) zum Thema CLP-Notifizierung:

1. Was ist die CLP-Notifizierung von Stoffen?

2. Hilfe des Verbandes zu CLP

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Was ist die CLP Notifizierung von Stoffen?

Unter bestimmten Voraussetzungen, müssen Hersteller der Europäischen Chemikalienagentur

(ECHA) die Verwendung von bestimmten Stoffen melden, damit diese in ein spezielles

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommen werden. Rechtliche Basis ist die CLPVerordnung

Nr. 1272/2008/EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen

und Gemischen, die die Richtlinie über gefährliche Stoffe (67/584/EWG, „Dangerous Substance

Directive“, DSD) und die Richtlinie über gefährliche Zubereitungen (1999/45/EG, „Dangerous

Preparations Directive“, DPD) schrittweise ersetzen wird.

CLP bedeutet: Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures.

1.1. In welchen Fällen muss gemeldet werden?

Hersteller müssen eine Meldung machen, falls Ihr Unternehmen eine oder mehrere der folgenden

Tätigkeiten ausübt und die betreffenden Stoffe oder Gemische (Zubereitungen) in Verkehr bringt:

a) Es stellt Stoffe her, die der Registrierung gemäß REACH-Verordnung unterliegen

(jährliche Verwendung des Stoffes von mind. 1 Tonne).

„Stoff“ wird in diesem Zusammenhang wie folgt definiert:

Chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein

Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe

und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von

Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung

seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können.

Nach unserer Einschätzung dürfte das für DVSI-Mitglieder eher nicht zutreffen.

b) Es importiert Stoffe, die der Registrierung gemäß REACH-Verordnung unterliegen

(jährlicher Import des Stoffes von mind. 1 Tonne).

Das könnte für einige DVSI-Mitglieder zutreffen. Falls Ihr Unternehmen selbst Stoffe als solche

oder aber Stoffe in einem Gemisch aus mehreren Stoffen (z.B. Farb- oder Duftstoffe bzw. daraus

hergestellte Präparationen) von Drittstaaten in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft

importiert und diese Stoffe der REACH-Registrierung unterliegen, dann müssen Sie eine CLPNotifizierung

durchführen. Darauf kann lediglich verzichtet werden, falls Sie oder Ihr Lieferant für

diese Stoffe selbst eine REACH-Registrierung schon im Jahr 2010 durchgeführt haben, weil die

Notifizierung dann bereits über die Registrierung erfolgt. Wichtig: Falls Sie für diese Stoffe zwar

eine Registrierung geplant haben, diese aber auf Grund von Mengen unterhalb 1.000 Tonnen pro

Jahr erst bis 2013 bzw. 2018 durchgeführt werden muss, müssen Sie die CLP-Notifizierung

trotzdem schon vorher durchführen!

c) Es stellt Stoffe her oder importiert Stoffe, die als gefährlich eingestuft sind

(unabhängig von ihrer Menge!).

Wir können schwer einschätzen, ob das für ein DVSI-Mitglied zutrifft. Es kann aber schon

ausreichen, wenn Sie z.B. ein Fass eines als leichtentzündlich eingestuften Lösungsmittels oder

ein Kilogramm eines als reizend eingestuften Farbpigments importieren.

d) Es importiert Gemische, die gefährliche Stoffe in einer Konzentration enthalten, die auch

eine Einstufung des Gemisches als gefährlich bewirken

(unabhängig von ihrer Menge!).

„Gemisch“ wird in diesem Zusammenhang wie folgt definiert:

Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen.

Das könnte für DVSI-Mitglieder auch zutreffen, z. B. wenn selbst (auch nur geringe) Mengen von

Gemischen direkt importiert werden. Eine Einstufung als „gefährlich“ ist laut dieser Definition auch

dann schon erfüllt, wenn lediglich ein Flammensymbol aufgebracht werden muss.

e) Es importiert Erzeugnisse, die Stoffe enthalten, die der Registrierung gemäß

Artikel 7 der REACH-Verordnung unterliegen

(jährliche Verwendung des Stoffes von mind. 1 Tonne).

„Erzeugnis“ bedeutet hier Erzeugnis bzw. Artikel im Sinne von REACH.

Voraussetzung dafür, dass der Stoff nach Artikel 7 registriert werden muss, ist eine beabsichtigte

oder vorhersehbare Freisetzung des Stoffes.

Auch hier können wir schwer sagen, ob DVSI-Mitglieder betroffen sind. Denkbar wären hier

beispielsweise Puppen mit Duft.

1.2. Wann muss gemeldet werden?

Die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes, der nach dem 1. Dezember 2010 in Verkehr

gebracht wird, muss innerhalb eines Monats gemeldet werden. Für Importeure beginnt diese Frist

an dem Tag, an dem der Stoff physisch in das Zollgebiet der Gemeinschaft gebracht wird.

Außerdem gilt die Notifizierungspflicht auch für entsprechende Substanzen, die seit dem

Inkrafttreten der REACH-Verordnung am 1. Juni 2008 importiert wurden und noch auf Lager sind.

Wichtig! Die Meldefrist von einem Monat gilt auch in Zukunft für jeden erstmalig hergestellten oder

importierten Stoff gemäß 1.1. Bei Erhalt von neuen Informationen muss die Meldung zudem

aktualisiert werden.

1.3. Wer muss melden?

Wie schon bei REACH muss jede juristische Einheit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

melden, für die Punkt 1.1 zutrifft. Je nach Unternehmensstruktur müssen unter Umständen also

auch Schwester- oder Tochterfirmen melden.

1.4. Was muss gemeldet werden?

Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:

– Name und Kontaktdaten des Anmelders

– Identität des Stoffes (Name, Formel, Zusammensetzung, Beimengungen etc.)

– Einstufung nach den Kriterien der CLP-Verordnung

– Kennzeichnungselemente, z.B. Piktogramme, Signalwörter und (zusätzliche) Gefahrenhinweise

– Spezifische Konzentrationsgrenzwerte und M-Faktoren

1.5. Wie kann gemeldet werden?

Die Einreichung der Meldung kann ausschließlich elektronisch über das REACH-IT-Portal auf der

ECHA-Website erfolgen. Voraussetzung ist also die Einrichtung eines (kostenlosen)

Unternehmenskontos auf REACH-IT.

1.6. Was kostet eine Meldung?

Die gute Nachricht: Die Einreichung von Meldungen ist, im Gegensatz zu REACH-Registrierungen,

kostenlos.

Allerdings erfordert die Erstellung der Meldung sowohl im Hinblick auf den Inhalt als auch auf die

Erstellung mit dem jeweiligen Tool ein gewisses fachliches Knowhow, das unter Umständen nicht

jedes DVSI-Mitglied hat. Bei Beauftragung eines Experten können daher Kosten entstehen.

2. Hilfe des Verbandes zu CLP

Falls Sie auf Grund der vorherigen Punkte Ihre Pflicht zur CLP Notifizierung festgestellt

haben, können wir ggfs. mit einem DVSI-Service Ihre Notifizierungen übernehmen.

Zu Ihrer Information werden wir auch einen Workshop zur Thematik anbieten – bei

genügend Interesse (mindestens 10 Teilnehmer). Für den Fall des Zustandekommens haben

wir als Termin bereits den 24. Februar 2011 anvisiert.

Der CLP-Fragebogen kann vom DVSI angefordert werden.